14.03.2019, 11:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2019, 11:58 von Laserengine01.)
Wohne in D, und war auch grundsätzlich mit eingepacktem Nummernschild unterwegs, also nicht am Rad befestigt. Bin einmal zum Tage des 200jährigen Fahrradjubiläums in eine Polizeikontrolle geraten. Da sonst bei mir alles tiptop war, drückten die Polizeibeamten aufgrund des nicht befestigten Schildes ein Auge zu, durfte aber nur weiterfahren, wenn ich mein Nummernschild vor Ort noch außen am Rad befestigte, was ich auch tat.
Seitdem bin ich zwiegespalten. Autofahrer sollen ruhig erkennen,weswege ich nicht auf dem Radweg nebendran fahre. Andererseits gibt es Straßen, wo es aufgrund des starken Verkehrs der reine Selbstmord ist, trotz 800 W dort Fahrrad zu fahren.
Es gibt noch ein Argument fürs Nummernschild am Rad belassen: Falls mit dem Stromer auf dem Fahrradweg ein Unfall passiert, z.B. ein Kind rennt mir rein (ohne dass ich Schuld habe), dann können mich die Eltern so oder so verklagen.
Auch scheint es so zu sein, dass bei eingepacktem Nummernschild in der Tasche auch automatisch der Versicherungsschutz weg ist. Mit anderen Worten: falls das Nummernschild nicht am Rad befestigt ist, brauche ich auch keins mehr zu besorgen bzw. kein Geld dafür auszugeben...
Seitdem bin ich zwiegespalten. Autofahrer sollen ruhig erkennen,weswege ich nicht auf dem Radweg nebendran fahre. Andererseits gibt es Straßen, wo es aufgrund des starken Verkehrs der reine Selbstmord ist, trotz 800 W dort Fahrrad zu fahren.
Es gibt noch ein Argument fürs Nummernschild am Rad belassen: Falls mit dem Stromer auf dem Fahrradweg ein Unfall passiert, z.B. ein Kind rennt mir rein (ohne dass ich Schuld habe), dann können mich die Eltern so oder so verklagen.
Auch scheint es so zu sein, dass bei eingepacktem Nummernschild in der Tasche auch automatisch der Versicherungsschutz weg ist. Mit anderen Worten: falls das Nummernschild nicht am Rad befestigt ist, brauche ich auch keins mehr zu besorgen bzw. kein Geld dafür auszugeben...