16.08.2011, 13:48
Nach Art. 181 Abs. 3 VTS kann man für Mofas (also die E-Bikes mit Nummer) die EG-Richtlinie 93/30/EWG anwenden, die den Einsatz eines Schallzeichens erlaubt. Somit wäre die Hupe grundsätzlich ok. Jetzt kommt es noch drauf an, ob die Hupe selbst den Vorschriften für "Schallzeichen" entspricht