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Revision Strassenverkehr SCHWEIZ - Tachopflicht etc.
#1
Der Bundesrat hat zu diversen Änderungen, die uns Stromerfahrer sehr wohl betreffen, die https://www.admin.ch/gov/de/start/dokume...80041.html

Was hält ihr so davon?

Ins Auge sticht mir das Folgende:
- Tachopflicht für S-Pedelecs inklusive Nachrüstpflicht innert 5 Jahren (und der Tacho muss im Sichtfeld sein, sprich am Lenker, heisst der Rahmentacho reicht nicht)
- Damit einhergehend eine Ordnungsbusse für zu schnelles Fahren (Blitzer oder Messun durch Polizei)

==> In den Städten werden ja immer mehr Neben- und Quartierstrassen zu 30er oder 20er Zonen gewechselt - meisten laufen dort auch Radwege durch.
D.h. wenn man dann z.B. bergabwärts mit dem Stromer geblitzt wird, wird man gebüsst und die Rennvelofahrerin, die an einem vorbeirast, lacht sich ins Fäustchen...
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#2
Ist doch kein Problem! Mit knickfix und einer Handyhülle das Handy am Lenker befestigen und über Google den Tacho und die Route ablesen.
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#3
(13.08.2020, 16:50)speed85 schrieb: - Tachopflicht für S-Pedelecs inklusive Nachrüstpflicht innert 5 Jahren (und der Tacho muss im Sichtfeld sein, sprich am Lenker, heisst der Rahmentacho reicht nicht)

"Sichtfeld" ist wohl kaum so zu definieren, dass der Rahmentacho nicht reicht - ich kann das jedenfalls nicht ableiten. Und in den Erläuterungen wird davon ausgegangen, dass die meisten E-Bikes das ohnehin schon haben, also die besthenden Ausführungen geeignet sind. Das mobile oder gps als nicht installiertes Teil wird hingegen kaum akzeptiert werden...
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#4
(13.08.2020, 22:41)Hugo2 schrieb:
(13.08.2020, 16:50)speed85 schrieb: - Tachopflicht für S-Pedelecs inklusive Nachrüstpflicht innert 5 Jahren (und der Tacho muss im Sichtfeld sein, sprich am Lenker, heisst der Rahmentacho reicht nicht)

"Sichtfeld" ist wohl kaum so zu definieren, dass der Rahmentacho nicht reicht - ich kann das jedenfalls nicht ableiten. Und in den Erläuterungen wird davon ausgegangen, dass die meisten E-Bikes das ohnehin schon haben, also die besthenden Ausführungen geeignet sind. Das mobile oder gps als nicht installiertes Teil wird hingegen kaum akzeptiert werden...

Zitat:Art. 178b Abs. 3

3 Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h oder mit Tretunterstützung, die auch über 25 km/h wirkt, müssen während der Fahrt im Blickfeld des Führers oder der Führerin einen Geschwindigkeitsmesser haben. Dieser muss mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf jedoch nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über der tatsäch-lichen Geschwindigkeit liegen.

Korrekt heisst es Blickfeld. Bei mir ist der Rahmendisplay beim Velofahren definiti nicht im Blickfeld.
Und bei Motorrädern - wo der Geschwindigkeitsmesser ebenfalls im Blickfeld sein muss, wäre mir nicht bekannt, dass es da ein zugelassenes Motorrad gibt mit Tacho irgendwo unten...
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#5
Gibt es überhaupt Serien S-Pedelecs ohne Tacho? Also von ein paar Exoten und Eigenbaugeschichten mal abgesehen?
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#6
(14.08.2020, 16:36)speed85 schrieb:
Zitat:Art. 178b Abs. 3

3 Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h oder mit Tretunterstützung, die auch über 25 km/h wirkt, müssen während der Fahrt im Blickfeld des Führers oder der Führerin einen Geschwindigkeitsmesser haben. Dieser muss mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf jedoch nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über der tatsäch-lichen Geschwindigkeit liegen.
also wird der Stromer demnächst laut Tacho 53kmh fahren könnenSmile

Ich finde durchaus das sich das Omni im sichtfeld befindet. Dauert nicht länger als ein Blick in den Spiegel. 
Der Digitale Tacho vom Renault Twingo oder der zentrale Tacho im Mini one liegen ja auch im Sichtfeld, oder ?
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#7
Mein Stromer-Display befindet sich definitiv nicht in meinem Sichtfeld. Allerdings hat man die Geschwindigkeit doch auch im Gefühl, finde ich, man fährt also kaum aus Versehen deutlich schneller als 30 km/h in einer 30er-Zone.

Die fünf Jahre Übergangsfrist bereiten mir keine Sorgen. Ich ging nie davon aus, dass mein aktueller Strom noch fünf Jahre halten könnte.

Gleichzeitig halte ich die Vorschläge für ungeeignet, denn das eigentliche Problem sehe ich bei den fehlenden Velowegen: Auf meiner täglichen Pendlerstrecke von rund 20 km zwischen Land und Stadt gibt es null Meter an Velowegen. Es gibt ein paar Mischzonen, einiges an Velostreifen und vieles an gewöhnlichen Strassen, wo man gerne knapp überholt wird (80er-Strecken) oder wo einem die Autofahrer «aufhocken» (50er-Strecken). Da sehe ich den Handlungsbedarf, aber klar, neue Vorschriften sind viel einfacher …
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#8
Sollten lieber schauen das sie das Linksfahrsyndrom loswerden auf der Autobahn und dies ordentlich Büssen, Geschwindigkeit hin oder her, richtig eingesetzt / eingeschätzt ist sie harmlos. Ist sowieso ein Witz die meisten fahren über die 120, gehe da nicht weiter ins Detail...

Der Schweizer hat immer den Stock im Arsch....

Es geht wiederum nur ums Geld, dann bau ich mir ein Rennrad und lass mich ordentlich Blitzen in der Stadt, kann ja auch so die 30 - 40 Km/h erreichen und kann bei den Rotlichter einfach vorbei.

Meiner Meinung nach sollte es ein Benefit sein, das man ein (S-)Pedelc fährt und man soll uns nicht schickanieren.

Nachgerüsten ist sowieso fraglich, es wurde so von der STVA abgenommen und es gelten die Normen von dem Jahr, sonst müssten die Oldtimer auch aufrüsten auf Airbags, Kopflehne, ABS, ESP, Motorkontrollleuchte etc.
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#9
(13.08.2020, 16:50)speed85 schrieb: wenn man dann z.B. bergabwärts mit dem Stromer geblitzt wird, wird man gebüsst und die Rennvelofahrerin, die an einem vorbeirast, lacht sich ins Fäustchen...

Zur Vermeidung von Missverständnissen ein kleiner Hinweis:

Ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für wirklich *alle* Verkehrsteilnehmer - egal, ob die auf einem Stromer oder einem Rennvelo sitzen -> https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...x.html#a32 . Die Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch, wenn das Fahrzeug keinen Tacho hat.

Wenn also die Polizei die Stromerfahrerin einsammelt, dann wird auch das Rennvelo gestoppt.
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#10
(17.08.2020, 23:13)daffy99 schrieb:
(13.08.2020, 16:50)speed85 schrieb: wenn man dann z.B. bergabwärts mit dem Stromer geblitzt wird, wird man gebüsst und die Rennvelofahrerin, die an einem vorbeirast, lacht sich ins Fäustchen...

Zur Vermeidung von Missverständnissen ein kleiner Hinweis:

Ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für wirklich *alle* Verkehrsteilnehmer - egal, ob die auf einem Stromer oder einem Rennvelo sitzen -> https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...x.html#a32 . Die Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch, wenn das Fahrzeug keinen Tacho hat.

Wenn also die Polizei die Stromerfahrerin einsammelt, dann wird auch das Rennvelo gestoppt.

Ja, aber der Stromerfahrer, der mit 34kmh mit Laser geblitzt wird (macht dann 31kmh nach Abzug der Messtoleranz), der kann mit 30kmh gebüsst werden auf der breitesten 30er-Zone Strasse bei übersichtlichsten Verhältnissen.

Ein Rennradfahrer, der aber mit 40kmh da durchfährt, der kann in der Praxis nicht belangt werden.

Wenn man mit 50kmh durch eine Begegnungszone (Höchstgeschwindigkeit 20kmh) rast, dann kann man hingegen auch ohne Tacho verzeigt werden - ist aber für alle Beteiligten (inkl. Polizei) viel aufwändiger und wird deshalb weniger gerne gemacht...
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