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Hmm ok, hab ich probiert, allerdings etwa 10+ Einträge mit kryptischen Namen, hab auch alle mal durchprobiert, aber koppeln konnte ich nicht, bzw. kam nichts am iPhone. Da müsste ja bestimmt ne Meldung am iPhone erscheinen die man bestätigen muss, kann mir nicht vorstellen dass sich einfach was externes ohne explizite Zustimmung vom Nutzer am iPhone mit dem iPhone verbinden kann. Wär ja ne Sicherheitslücke ;-)
Aber ich probiers dann heute nochmal im Velokeller, hoffe mal dort hat man weniger zur Auswahl, so dass ich vielleicht weiss welches mein iPhone ist :-D
Aber danke für den Hinweis. Und dann sollte auto-sperren/entsperren sobald mit Natel in der Nähe automatisch funktionieren? oder muss man das noch wo aktivieren?
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Am Velo im Bluetooth Menu selber kann es aktiviert werden, oder auch abgeschaltet. Dort findet sich auch der Punkt zum Geräte suchen oder die Reichweiten Empfindlichkeit einzustellen. Das Velo sucht dann nach Geräten, wenn es etwas auf Deinem Natel anzeigt bestätigen.
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(12.12.2020, 13:43)Stromi3 schrieb: Das Velo sucht dann nach Geräten, wenn es etwas auf Deinem Natel anzeigt bestätigen.
Und wenn sich auf dem Telefon nichts tut: Es gibt Einstellungen, die bluetooth-Anfragen grundsätzlich ablehnen, die müssen dann deaktiviert werden.
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(12.12.2020, 14:48)bluecat schrieb: (12.12.2020, 13:43)Stromi3 schrieb: Das Velo sucht dann nach Geräten, wenn es etwas auf Deinem Natel anzeigt bestätigen.
Und wenn sich auf dem Telefon nichts tut: Es gibt Einstellungen, die bluetooth-Anfragen grundsätzlich ablehnen, die müssen dann deaktiviert werden.
Ich vermute mal sowas wars, nachdem ich n paar mal Bluetooth ein/aus, Flugmodus ein/aus gemacht habe aufm iPhone, kam dann plötzlich ein neuer Eintrag der wirklich den Namen meines iPhones hatte aufm Stromer. Vermute mal vorher hats iphone irgendwie geblockt.
Und beim dritten Versuch konnt ich dann tatsächlich koppeln.
Danke für die Hilfe
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(12.09.2020, 10:50)bluecat schrieb: (10.09.2020, 09:25)bigdean schrieb: Nein ich bin nicht bei der TCS, sondern bei der CAP.
Das mit dem Ausschluss in den aktuellen Garantiebestimmungen habe ich auch gesehen.
Ich konnte in meinen Unterlagen von 2017 auch nichts finden und somit gehe ich davon aus, dass ich das selber bezahlen darf.
OK; eine formale Prüfung der zum Kaufzeitpunkt gültigen Garantiebestimmungen durch die CAP hat es demanch nicht gegeben.
Vom Rechtsschutz hätte ich eine Beurteilung erwartet, wie die Funktionstüchtigkeit nach Wegfall eine Komponente (Bsp: Die M99pro ist kaputt und Supernova Konkurs) gehandhabt wird.
Der Standpunkt des Werks - eine Kernfunktionalität wegzubedingen - ist juristisch abgesichert, ist ansonsten aber überdehnt. Es stellt sich die Frage, wieviele Stromer ich CH noch unter Garantie sind und das alte OMNI haben. Das ergäbe die maximale Schadenshöhe.
Andererseits: Würde durch eine Änderung im iOS / Android eine vollständige Neuprogrammierung der App notwendig, wäre der Stadpunkt kaum "Ist nicht unsere Schuld, machen wir nicht, OMNI wird abgestellt".
Meine Rechtsschutzversicherung hat bei Stromer interveniert, die haben aber bockig getan --> wenn ich eine vernünftige Alternative finde, wird mein nächster 45er Urban Cruiser kein Stromer sein!!! Die Versicherung findet das Verhalten von Stromer zweifelhaft, ein Streitfall wäre aber zu teuer. Daher haben sie mir angeboten aus Kulanz einen Teil der Upgrade-Kosten zu übernehmen, anstatt Stromer vor den Kadi zu ziehen.
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(28.12.2021, 01:27)eiger2polux schrieb: Meine Rechtsschutzversicherung hat bei Stromer interveniert, die haben aber bockig getan --> wenn ich eine vernünftige Alternative finde, wird mein nächster 45er Urban Cruiser kein Stromer sein!!!
Wie erwähnt, halte ich den Standpunkt des Werks auch für unglücklich, aber leider abgsichert. Allerdings habe sie über einen längeren Zeitraum ein vergünstigtes Upgrade angeboten; zuerst in USA, dann bei uns.
Formal ist das Problem wie bei den Radio: Du kaufst einen Radio, um z.B. beim Camping auf UKW die News zu verfolgen. Und nun kommt der Bundesrat und stellt UKW ab, weil es ja DAB gibt. Ab dem Moment ist Dein Radio Elektroschrott...
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Nun, ich denke die Sache ist nicht ganz so einfach. Wenn ich ein UKW-Radio kaufe und dann UKW abgeschaltet wird, dann ist es so. Ich habe jedoch ein E-Bike mit gewissen Leistungsmerkmalen gekauft, wovon eines, in der verlängerten Garantiezeit wohlgemerkt, nicht mehr funktioniert und Stromer sogar eine Reparatur machen könnte.
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(07.01.2022, 01:02)eiger2polux schrieb: Ich habe jedoch ein E-Bike mit gewissen Leistungsmerkmalen gekauft, wovon eines, in der verlängerten Garantiezeit wohlgemerkt, nicht mehr funktioniert und Stromer sogar eine Reparatur machen könnte.
Nun, es ist in beiden Fällen - UKW und 2G - Force Majeur, der Verkäufer kann nichts dafür.
Mit der Garantieverläerung kommt allerdings eine neue Komonente ins Spiel. In den aktuelle Garantiebestimmungen ist die GSM-Netzfrage ausdrücklich wegbedungen. Aber war das beim Kauf schon so und wurden bei der Verlägerung die Originalbedingungen verlängert?
Weisst Du, ob Dein Rechtsschutz diese Frage geklärt hat?
Ansonsten fällt mir noch die Verletzung von Treu und Glauben ein. Als Käufer eines Stromer der mit der speziellen GPS-Basierten Sicherung ausgestattet ist, stellt der Wegfall ebendieser einen gravierenden Mangel dar, den Du nicht erwartenn konntest. Die letzte Option wäre das Erkennen eines Sittenwiderigen Vertrages. Das halte ich im Fall von Stromer aber für ausgeschlossen.
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