04.09.2020, 14:47
(04.09.2020, 14:35)bigdean schrieb: So nun habe ich auch noch die Antwort meiner Rechtsschutz-Versicherung erhalten und leider haben sie das Mail von Stromer bestätigt und gemäss meiner Versicherung, kann ich den Ersatz nicht auf Garantie verlangen. Die Aussage von Stromer wurde bestätigt, dass sie nichts für das Abschalten von 2G können und somit auch nicht den Ersatz der 2G-Module auf Garantie machen müssen.
Wie genau hat denn die Rechtsschutzversicherung argumentiert?
Ganz sooo einfach scheint mir die Frage nicht beantwortet werden zu können. Bei einer Rechtsschutzversicherung fände ich das Minimum, dass sie Dich auskauft, also den Service zahlt. Das kommt sie nämlich günstiger als jede andere denkbare Möglichkeit.