12.09.2020, 11:50
(10.09.2020, 10:25)bigdean schrieb: Nein ich bin nicht bei der TCS, sondern bei der CAP.
Das mit dem Ausschluss in den aktuellen Garantiebestimmungen habe ich auch gesehen.
Ich konnte in meinen Unterlagen von 2017 auch nichts finden und somit gehe ich davon aus, dass ich das selber bezahlen darf.
OK; eine formale Prüfung der zum Kaufzeitpunkt gültigen Garantiebestimmungen durch die CAP hat es demanch nicht gegeben.
Vom Rechtsschutz hätte ich eine Beurteilung erwartet, wie die Funktionstüchtigkeit nach Wegfall eine Komponente (Bsp: Die M99pro ist kaputt und Supernova Konkurs) gehandhabt wird.
Der Standpunkt des Werks - eine Kernfunktionalität wegzubedingen - ist juristisch abgesichert, ist ansonsten aber überdehnt. Es stellt sich die Frage, wieviele Stromer ich CH noch unter Garantie sind und das alte OMNI haben. Das ergäbe die maximale Schadenshöhe.
Andererseits: Würde durch eine Änderung im iOS / Android eine vollständige Neuprogrammierung der App notwendig, wäre der Stadpunkt kaum "Ist nicht unsere Schuld, machen wir nicht, OMNI wird abgestellt".