ibgmg: schrieb:Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der Gewährleistung des Händlers zu tum.
Stimmt. De jure sind Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe.
Die Gewährleistung ist gesetlich vorgeschrieben, die Garantie kann darüberhinaus gehen. Stromer gibt z.B. 3 Jahre Garantie auf den Rahmen (Flyer übrigens 10 Jahre!). Weil das Zusatzjahr freiwillig ist, kann Stromer Bedingungen stellen. Zum Beispiel kann Stromer Garantieinspektionen beim Stromer Fachhändler vorschreiben.
Aus meiner Sicht ist der jeweilige Inhaber der Kauf- und Garantiebelege die Anspruchsberechtigte Person. Dabei kann es sich um den Erstkäufer oder seinen Rechtsnachfolger (also den Käufer eines Occasion-Stromers) handeln.
Zitat:Auszug Garantiebestimmungen von Stromer: „Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf neue STROMER-Produkte, die bei einem STROMER-Händler erworben werden. Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.“
Wenn die FOX Federgabel bricht, ist der (Stromer-) Händler, welcher Dir den Stromer verkauft hat, in der Gewährleistungspflicht.
Hat der Akku nach 2 Jahren bereits ein Drittel seiner Kapazität verloren, ist das kein Garantiefall. Es könnte aber dennoch in die Gewährleistungspflicht fallen, wenn Dir der Nachweis gelingt, dass der Kapazitätsverlust das technisch übliche Mass übersteigt.