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Speedped: Allg. Strassenzulassung in CH und fahren in D?
#1
Moin zusammen,
Siehe topic: darf ich das eigentlich, eine Tour nach und in D, wenn ich das Teil in CH ganz normal angemeldet habe?
Viele Grüße aus dem Atomgau
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#2
Hallo,
Du darf es, genau wie mit deinem Pkw...
Du darf es aber wahrscheinlich einem Deutschen in D nicht leihen/mieten, wie beim Pkw...

Lukov
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#3
(08.10.2020, 13:13)PeSt schrieb: darf ich das eigentlich, eine Tour nach und in D, wenn ich das Teil in CH ganz normal angemeldet habe?

Die 45er sin eine Nationale Fahrzeugkategorie - also darf sich jedes Land eigenen Schikanen zur Behinderung ausdenken; die Reflektoren an der Gabel sind noch mild, das Velowegverbot in BRD ist schon blöder.
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#4
Wir Deutschen sind wie immer Weltmeister!!!!
Manchmal im Fussball. Immer in der Moral. Leider auch beim Behindern der Zukunft (Energiewende, S-Pedelecs)

Es ist ein Trauerspiel:
In der Stadt fahre ich gerne/freiwillig auf der Straße, man muss nur drauf achten nicht zu weit rechts zu fahren, das lädt zu komischen Manövern ein.
Außerorts MUSS ICH aber ab runter von der Straße, das würde ich keinen Monat überleben, auf einer Bundesstraße mit ~40km/h

Ich kann auch vernünftig und rücksichtvoll auf dem Radweg fahren. Genauso wie ein 400PS Porsche auch vernünftig in einer 30er Zone an einer Schule fahren kann.

Gott sei Dank sieht das die Rennleitung bei uns anscheinend ähnlich, ich habe schon gehört das innerorts S-Pedelecs vom Radweg verwiesen wurden, außerorts ist mir kein Fall bekannt.
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#5
(08.10.2020, 13:13)PeSt schrieb: Moin zusammen,
Siehe topic: darf ich das eigentlich, eine Tour nach und in D, wenn ich das Teil in CH ganz normal angemeldet habe?
Viele Grüße aus dem Atomgau

Ja, du darfst mit dem Speedped in Deutschland fahren. 
Das Radwegverbot ist nur theoretischer Natur. Wenn du mit angepasster Geschwindigkeit und viel Rücksicht Radwege benutzt, wird dich niemand auf die Strasse scheuchen.
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#6
(08.10.2020, 23:15)bluecat schrieb: Die 45er sind eine nationale Fahrzeugkategorie - also darf sich jedes Land eigene Schikanen zur Behinderung ausdenken; die Reflektoren an der Gabel sind noch mild, das Velowegverbot in BRD ist schon blöder.

Das Velowegverbot muss ich auf einer Velotour oder einem Ausflug in Deutschland wohl (theoretisch) einhalten. Andere deutsche Eigenheiten wie z.B. Reflektoren an der Gabel, Hupe, Leuchtstreifenverbot an den Reifen darf ich an meinem CH-Stromer jedoch ignorieren, oder?
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#7
Ich hatte jahrelang keine Gabelreflektoren, keine Hupe und dafür aber reflektierende Streifen an den Reifen an meinem S-Pedelec. Das interessiert niemanden. Fahr einfach wie du es in der Schweiz gewohnt bist.
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