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Stromer im Nahverkehr Niedersachsen als Fahrrad?
#1
Liebe Stromer-Fahrende,

für mein Nutzerprofil als Pendler gibt es möglicherweise eine wesentliche Neuerung, die ich gerne mit Euch teilen möchte. 

Kurz zu mir: ich fahre seit 4 Jahren Stromer. Erst ST2 und nun 12.000 Kilometer ST5. ST2 lief und ST5 läuft tadellos. Ich fahre mit Kennzeichen und folglich meistens auf der Straße. An den Stellen, an denen es unauffällig und ungefährlich ist, fahre ich angepasst auf Radwegen. Ich pendel (bisher) überwiegend März bis Oktober 70 Kilometer einfach, mindestens 1x die Woche bei Trockenheit. Ohne Auto nutze ich ansonsten den Regio-Zugverkehr (NordWestBahn RS4) oder Carsharing.

Nun erfahre ich gestern beim Wechsel der Reifen, dass eine Mitnahme des S-Pedelecs (Kleinkraftrades) in den Regio-Zügen Niedersachsens möglich ist. In den Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif heißt es dazu:

[font=OfficinaSans]10. Beförderung von Fahrrädern, elektrisch betriebenen Tretrollern und Transportwagen[/font]
Die Mitnahme von versicherungspflichtigen elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern erfolgt ausschließlich, wenn diese pedalbetrieben sind und die Größe eines Fahrrades nicht übersteigen. Aus Gründen der Sicherheit können die Verkehrsunternehmen in ihren eigenen Beförderungsbedingungen Beschränkungen zu Anzahl und Unterbringung elektrohilfsmotorisierter Fahrräder festlegen.

Den Anstoß dazu hatte die Osnabrücker Landrätin Anna Kebschull (Grüne) gegeben, die mit Ihrem S-Pedelec aus dem Zug verwiesen wurde. Aufgrund des bisherigen Verbots habe ich mein ST5 noch nie im Zug transportiert. Bleibt abzuwarten, ob die Auslegung "und die Größe eines Fahrrades nicht übersteigen"  zu Konflikten führt. Vielleicht kommen zu diesem Aspekt Beiträge von euch ... eigentlich sind ja nur die Reifen und der Akkurahmen etwas dicker ;-) 

Ich bin gespannt wie es mir dann im Zug ergehen wird und würde mich über die Akzeptanz sehr freuen, weil sich dann meine Saison deutlich verlängern würde. Frost und Nebel morgens verhindern das Fahren. Um Konflikte zu vermeiden, werde ich mal einen Zug früher nehmen, weil der leerer ist und schauen was passiert ...

Herbstliche Grüße
Christian 
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#2
Ja ich habe das auch schon vor etwas längerem gehört das dies nun gestattet ist. Einem Bekannten war in der Vergangenheit auch schon mal tatsächlich der Zugang verwehrt gewesen, dabei hat er nicht mal ein Kennzeichen dran gehabt.
Mal davon abgesehen hatte ich auf der Strecke Bremen - Nordenham aber auch noch nie Stress gehabt, habe mein Rad aber auch erst 4 mal mit in den Zug genommen

Gruß André
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#3
Ich wohne zwar nicht in Niedersachsen sondern im südlichen BaWü, hab aber mein S-Pedelec schon mehrfach im Zug mitgenommen.Wenn man Sorge hat, kann man eine Jacke oder ähnliches über den Gepäckträger samt Kennzeichen legen. Ich halte das in aller Regel für unnötig. 


Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund warum S-Pedelecs nicht in Zügen transportiert werden dürfen. Es sind und bleiben Fahrräder.
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#4
In Niedersachsen ist es seit Jahren Juni 2020 erlaubt. Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, weis ich leider nicht.

https://www.presseportal.de/pm/58964/4595464
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#5
In der Schweiz ist es zum Glück auch erlaubt - auch im Fernverkehr: Ich nehme mehrmals wöchtentlich meinen Stromer mit in den Zug.
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#6
In NRW ist es abhängig vom Betreiber: DB nein, Eurobahn ja
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