25.02.2021, 01:10
(25.02.2021, 00:27)Hugo2 schrieb: Das stimmt so nicht, in CH sind Blinker sehr wohl legal: Art. 179a Abs. 2 Bst. d und Art. 180 VTS :
Art. 179a Beleuchtung
1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;
b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;
b.ein Standlicht;
c.ein Bremslicht;
d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.Tagfahrlichter.669
Art. 180
Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.
Au Mann, das ist ja fast schlimmer zu durchschauen, als die EU-Regularien.
Wenn ich das richtig sehe, zählt ein Stromer in der Schweiz zu den "Motorfahrrädern":
Zitat:Art. 1896 Motorfahrräder
«Motorfahrräder» sind:
a.einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und:971.einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3, oder2.98elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt;
Demzufolge sind in der Schweiz tatsächlich auch Blinker erlaubt gemäß
Zitat:Art. 179a Beleuchtung
1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;b.ein Standlicht;c.ein Bremslicht;d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;e.eine Kontrollschildbeleuchtung;f.Tagfahrlichter.669
Ich revidiere also meine Aussage
Zitat:Das funktioniert legal nur in der EU.
da es auch in der Schweiz einen legalen Weg zu geben scheint.
Das ganze Gesetzeswerk aufzudröseln und die genauen Regularien herauszufinden überlasse ich aber gerne denjenigen, die es beftrifft.
Also Schweizer Bürgern.