05.03.2021, 18:26
Der Titel sagt es ja schon. Es gilt allgemein die Überzeugung, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man das Bremssystem wechselt. Nun bin ich im Stromer-Facebook-Forum von einem User darauf aufmerkwürdig gemacht worden, dass man das so allgemein nicht behaupten könne. Wenn es für die Bremsanlage eine Zulassung für 45km/h-Bikes gäbe, dann könne man das tun.
Er verwies auf ein PDF mit dem malerischen Titel: "Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h."
https://www.dropbox.com/sh/uimwf7l3korzw...018_DE.pdf
Tscha. Wenn die Magura MT4e und MT5e eine entsprechende Typenfreigabe haben (was ich nicht weiß), dann müsste man die sich risikolos einbauen können.
Oder wie seht Ihr das?
Er verwies auf ein PDF mit dem malerischen Titel: "Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h."
https://www.dropbox.com/sh/uimwf7l3korzw...018_DE.pdf
Tscha. Wenn die Magura MT4e und MT5e eine entsprechende Typenfreigabe haben (was ich nicht weiß), dann müsste man die sich risikolos einbauen können.
Oder wie seht Ihr das?