08.11.2021, 22:46
@Qwurdi & @roesti
OK, ich verstehe, die Roller sind auch L1e-B und für den Preis eines ST2022 könnte ich mehrere Roller oder ein Auto oder zwei GA 1. Klasse kaufen.
Können wir nun eine Konsens finden, in dem wir uns auf folgendes einigen:
Natürlich kann jederzeit ein E-Bike, welches eben alles oder einzelnes davon hat, gefunden oder neu zugelassen werden. Ja nach Wesensart wäre das dann ein Kandidat für die "Stromer Alternativen".
Können wir uns auf diesen gemeinsamen Nenner verständigen?
OK, ich verstehe, die Roller sind auch L1e-B und für den Preis eines ST2022 könnte ich mehrere Roller oder ein Auto oder zwei GA 1. Klasse kaufen.
Können wir nun eine Konsens finden, in dem wir uns auf folgendes einigen:
- Wir sprechen über Street Legal 45/h Commuter Bike with Gearless Hubdrive sowie sehr ähnliche Fahrzeuge welche der EU-Kategorie L1e-B entsprechen
- Die nennen wir der Einfachheit halber E-Bike oder S-Pedelec
- Es sind keine E-Bike mit Nennleistung grösser als 1kW bekannt
- Es sind keine E-Bike mit Wattpedalen oder vergleichbarer Messmethode der Eigenleistung bekannt
- Es gibt Fahrzeuge (Velo mit elektr. Hilfsmotor) mit Eigenleistungs-Watt-Anzeige
- Exakte Messung der Eigenleistung zur Motorsteuerung ist nicht empfehlenswert
Natürlich kann jederzeit ein E-Bike, welches eben alles oder einzelnes davon hat, gefunden oder neu zugelassen werden. Ja nach Wesensart wäre das dann ein Kandidat für die "Stromer Alternativen".
Können wir uns auf diesen gemeinsamen Nenner verständigen?