16.11.2016, 13:29
manfred682012: schrieb:"Die Garantie für Ihr Stromer ST2 eBike gegenüber dem Hersteller Stromer und dem Verkäufer des Rades erlischt sobald Sie eine Änderung vornehmen.
Die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (45km/h Modelle) erlischt ebenfalls, da der Hersteller Stromer diesen Umbau nicht genehmigt"
Dass Stromer die Garantie verweigern könnte habe ich mir schon gedacht. In gewisser Weise auch berechtigt, die M99 zieht halt mehr Strom, kann ja sein dass dies einen negativen Einfluss auf die Lebensdauer der Elektronik hat.
Aber dass die M99 am "baugleichen" (in den relevanten Bereichen) ST2S erlaubt sein soll, am ST2 aber verboten, ist mal wieder ein typisches Beispiel unserer völlig bescheuerten Gesetzgebung.
Wenn jemand mit der orginal ST2 Funzelnova von nem Auto umgefahren wurde bekommt er dann wenigstens ne Postkarte vom Strassenverkehrsamts:
Besten Dank, dass sie einen Stromer mit offizieller Betriebserlaubnis gefahren haben.
Die Benutzung der Fenix dürfte aber genausowenig erlaubt sein. Daher muss man sich wohl damit abfinden, nun halt ein Schwerverbrecher zu sein :mad: