16.11.2016, 15:19
Es wäre mir neu, dass in der Schweiz die "allgemeine Betriebserlaubnis" erlischt, nur weil jemand ein helleres, aber Strassenverkehr konformes Licht montiert hat.
Somit ist es in erster Linie ein Problem einer sturen Auslegung der ABE (die sich die Einwohner unseres nördlichen Nachbarstaates inzwischen aber gewöhnt sein müssten).
Somit ist es in erster Linie ein Problem einer sturen Auslegung der ABE (die sich die Einwohner unseres nördlichen Nachbarstaates inzwischen aber gewöhnt sein müssten).