16.11.2016, 15:37
lightrider: schrieb:Es wäre mir neu, dass in der Schweiz die "allgemeine Betriebserlaubnis" erlischt, nur weil jemand ein helleres, aber Strassenverkehr konformes Licht montiert hat.
Somit ist es in erster Linie ein Problem einer sturen Auslegung der ABE (die sich die Einwohner unseres nördlichen Nachbarstaates inzwischen aber gewöhnt sein müssten).
Ich denke bei einer Kontrolle dürfte dies auch kaum ein Problem sein. Zumal die Polizisten kaum auswendig wissen dürften wie jetzt die korrekte Lampe aussehen muss.
Aber bei einem Umfall mit anschliessender Untersuchung könnte dies ja ev. schon zu Problemen führen, falls es jemandem auffällt. Wenn z.B. die Elektronik durchdreht und das Hinterrad blockiert und man einen Sturz hat deswegen. Und dann geprüft würde ob an der Elektronik was verändert wurde.
Aber zugegeben ein etwas weit hergeholter Fall
Anyway, ich bin jedenfalls glücklich mit der M99 Pure und würde den Umbau jederzeit wieder machen, selbst wenns da rechtlich noch in der Grauzone ist.