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Herbstzeit = Laub = rutschig
#51
(15.02.2019, 10:09)Ändu schrieb: Spikes für schnelle eBikes nicht zulässig sind, zumindest in der Schweiz nicht.

Das interessiert mich, weil ich nicht weiss, wo es eine Liste der Bauteilvorschriften für die Schweiz gibt (die Stromer werden auf EU-Konfiguration gebaut, ein 45km/h ist aber ein nationaler Fahrzeugtyp. CH-Vorschriften müssen nicht dieselben wie in der EU sein).

Deine fahrdynamischen Beobachtungeen kenne ich vom Auto mit Spikes ;-)
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#52
...jetzt bin ich selber wieder verunsichert. Meines Wissens hat man mir das im Flagship-Store so mitgeteilt, als ich den ST2s beim Kauf (November 2017) gleich mit Spikes ausstatten lassen wollte. Tante Google lieferte mir bisher keine brauchbaren Infos. Oft liest man, dass Spikes in der CH nur bis 80 km/h und nicht auf Autobahnen/-strassen gefahren werden dürfen. Und natürlich nur im Winter (Nov-Apr). Das würde wiederum heissen, dass Spikes am Stromer zulässig wären. Ich suche mal weiter oder frage nochmal im Flagship-Store nach.

Auto mit Spikes? Wo wohnst du denn? ;o))

Gruess, Ändu
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#53
Die rechtlichen Vorschriften betreffend Spikesreifen sind in der "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" geregelt, insbesondere in Artikel 61 bis 63. Dort sind keine Einschränkungen für ebikes zu erkennen. Spikes sind demnsch zulässig bei "Motorwagen mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t, Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie den von ihnen
mitgeführten Anhängern verwendet werden." Ebikes oder Mofas sind zwar nicht explizit erwähnt, es ist aber davon auszugehen, dass diese unter Leicht- oder Klein-Motorfahrzeuge fallen. Auf jeden Fall ist sonnenklar, dass es nicht die Intention des Gesetzgebers war, Ebikes auszuschließen. Denn wenn Spikes auf Motorrädern und leichten sowie kleinen Motorfahrzeugen zugelassen sind, dann wäre es irrsinnig, sie auf (schnellen) Ebikes zu verbieten. Selbst im unwahrscheinlichen Fall dass jemand das Gesetz so interpretieren würde, geht für mich die Sicherheit eindeutig vor. Ich fahre deshalb mit gutem Gewissen mit Spikes. Sollte die Polizei je meine Spikes infrage stellen, was mir in all den Jahren noch nie passiert und höchst unwahrscheinlich ist, würde ich erstens weiterhin mit Spikes fahren und zweitens jede allfällige Busse bis zur höchsten gerichtlichen Instanz anfechten.
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#54
(18.02.2019, 14:48)Ändu schrieb: Auto mit Spikes? Wo wohnst du denn? ;o))

Basel ist meine Region - aber ich bin in Lappland zwecks Polarlichtfotografie ein- zweitausend km mit Mietwagen gefahren - die haben im Winter immer Spikes drauf (und dürfen auch in die Parkings).

(21.02.2019, 17:09)commutibike schrieb: Die rechtlichen Vorschriften betreffend Spikesreifen sind in der "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" geregelt, insbesondere in Artikel 61 bis 63. Dort sind keine Einschränkungen für ebikes zu erkennen.

Merci für den Hinweis; könnte es sein, dass ein Stromer-Spikes-Verbot über die Hintertür der zulässigen Bereifung kommt?

IMHO sind in CH alle auf die Felge passenden Pneu erlaubt.
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