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Zur Erinnerung: Fahren mit Licht am Tag ab 1. April 2022
#1
Lightbulb 
Zur Erinnerung, auch wenn für Stromer-Fahrer sowieso selbstverständlich:

Zitat:«Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA aber, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten.

Die Ausrüstungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen bleiben unverändert. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein. Als ‹fest angebracht› gelten auch Anstecklichter. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.»

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokume...87253.html
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#2
Macht Sinn, ist oft ein Sicherheitsplus zum gesehen werden.

Bin schon gespannt auf die erste Polizei-Kontrolle. Hier in BL wurde ich schon mehrfach kontrolliert mit dem Stromer, sehen wollten Sie immer den Fahrzeugschein.

(Kontrolle Fahrzeugschein, Prüfung auf ungenehmigte Tieferlegung, zu lauter Auspuff, extra Breite Kotflügel, Chiptuning, Alkohol am Steuer, verbotene getönte Scheiben mit extraschwarzer Folie ohne Typenzulassung, Unterbodenbeleuchtung ...) Sicher alles nur wegen den "Donuts", die ich vor's Polizeirevier mit meinen Contireifen zeichne ...
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#3
Und ebenfalls nicht vergessen die Vignette zu tauschen.
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#4
(30.03.2022, 15:08)Logi schrieb: Und ebenfalls nicht vergessen die Vignette zu tauschen.

Da hat man (betrifft ja nur Schweizer) noch bis 31. Mai Zeit.


Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

Aufpassen also: Wer in der 30er-Zone geblitzt wird, wird neu Post erhalten!
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#5
(31.03.2022, 10:43)speed85 schrieb:
(30.03.2022, 15:08)Logi schrieb: Und ebenfalls nicht vergessen die Vignette zu tauschen.

Da hat man (betrifft ja nur Schweizer) noch bis 31. Mai Zeit.


Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

Aufpassen also: Wer in der 30er-Zone geblitzt wird, wird neu Post erhalten!

Ja, die neue Bestimmung lautet wie folgt:

Zitat:«Überschreiten der allgemeinen oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit durch Personen auf Motorfahrrädern nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 1 und 42 Abs. 4 VRV, Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV).»

Ich hoffe, eine betroffene Person ist so wahnsinnig und zieht eine solche Busse weiter. Eine Geschwindigkeit einhalten zu müssen, die mangels Tacho gar nicht angezeigt wird, ist rechtsstaatlich offensichtlich problematisch.

Beim Stromer würde ich mir einen «Tempo 30-Modus» wünschen. So, wie die Geschwindigkeit am Stromer momentan abgelesen werden muss, ist es gefährlich. Wenn bei 45 km/h abgeriegelt werden kann, müsste das auch bei 30 km/h möglich sein. Man könnte die Einstellungen für die Rekuperation dafür nutzen, also dass langes Drücken nicht die bisherige erste Stufe aktiviert, sondern die Abriegelung bei 30 km/h.

Nein, das ist nicht die Forderung, man dürfe oder solle schneller fahren als signalisiert. Ich finde allerdings ironisch, dass «Tempo 30»-Zonen in der Stadt Zürich häufig die einzigen Bereiche sind, wo man schneller fahren könnte als erlaubt ist.
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#6
Logi schrieb:
Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

1. April schon, aber 2024 bzw. 2027:

ASTRA Bundesamt

Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden.
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#7
Artikel in einer Gafferzeitung wie 20Min. dienen der Unterhaltung, nicht der Information!

Eine Strafe ist bei offensichtlichem Schnellfahren in der 30er Zone auch ohne Tacho möglich. Das Problem ist, dass das im Bussenkatalog nicht vorgesehen ist, es daher zu einer Verzeigung kommen würde (was kostenintensiver ist).

Radarfallen fotografieren frontal, aber bei Hinterhalten mit Anhalteposten (Laserpistole oder Lichtschranke) ist ein Wegzoll unvermeidlich.

Grundsätzlich ist es so, dass die Radarfallen einen wichtigen Teil der budgetierten Einnahmen ausmachen und sich deshalb fast ausschlisslich gegen Autofahrer richten (die haben einen höheren Bussenansatz).

Da mit dem Stromer aber auch in den Mixed Zones gefahren werden darf, empfehle ich dort [2]* wobei der Stern für das Setting "Schnee" steht. Das macht den Stromer langsam, den entgegen der Meinung etlicher Velofahrer sind Fussgänger keine mobilen Kippstangen.


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#8
(31.03.2022, 17:04)ere schrieb: Logi schrieb:
Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

1. April schon, aber 2024 bzw. 2027:

ASTRA Bundesamt

Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden.
⚠️Vorsicht, die Bussen kommen schon ab morgen, also 1. April 2022 …
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#9
(31.03.2022, 10:51)marszh schrieb: Beim Stromer würde ich mir einen «Tempo 30-Modus» wünschen. So, wie die Geschwindigkeit am Stromer momentan abgelesen werden muss, ist es gefährlich. Wenn bei 45 km/h abgeriegelt werden kann, müsste das auch bei 30 km/h möglich sein. Man könnte die Einstellungen für die Rekuperation dafür nutzen, also dass langes Drücken nicht die bisherige erste Stufe aktiviert, sondern die Abriegelung bei 30 km/h.

Stufe 1 ist doch ungefähr der Tempo 30 Modus. Solange es geradeaus geht, fährt man ungefähr 30-35km/h.

Meine Stufe 2 habe ich auf minimale Geschwindigkeit bei maximalem Drehmoment konfiguriert. Damit erreiche ich dann in der Ebene ca. 35km/h und an moderaten Steigungen etwa 32km/h. Das ist mein 30-Zonen-Modus.

Alle anderen Strecken fahre ich in Stufe 3.

Gruß Markus
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#10
(06.04.2022, 00:53)MarkusSi schrieb:
(31.03.2022, 10:51)marszh schrieb: Beim Stromer würde ich mir einen «Tempo 30-Modus» wünschen. So, wie die Geschwindigkeit am Stromer momentan abgelesen werden muss, ist es gefährlich. Wenn bei 45 km/h abgeriegelt werden kann, müsste das auch bei 30 km/h möglich sein. Man könnte die Einstellungen für die Rekuperation dafür nutzen, also dass langes Drücken nicht die bisherige erste Stufe aktiviert, sondern die Abriegelung bei 30 km/h.

Stufe 1 ist doch ungefähr der Tempo 30 Modus. Solange es geradeaus geht, fährt man ungefähr 30-35km/h.

Das stimmt, aber das «ungefähr» sowie – auch schon leicht – bergab sind sofort ein Problem. Ich wurde im letzten Jahr einmal geblitzt und zwar kurioserweise, weil ich auf Tempo 30 achtete und in einem Moment, wo ich auf den Tacho schaute, ganz kurz zu stark pedalt hatte … ??‍♂️

Stufe 2 kann ich nicht verwenden, weil es meine optimierte Standard-Stufe ist. Stufe 3 nutze ich nur, wenn ich wirklich alles, was zur Verfügung steht, einsetzen möchte.

(Wir sprechen natürlich von einem Luxusproblem. Wenn man will, kann man maximal 30 km/h problemlos einhalten, es ist bloss anstrengend.)
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