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Zur Erinnerung: Fahren mit Licht am Tag ab 1. April 2022
#11
Wenn es bergab geht, kann man den Motor mit einer Daumenbewegung auch auf 0 stellen. Kommt schon, etwa 30km/h halten ist echt nicht so komplizert mit einem Stromer ;-)
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#12
Ich mein, ein Tempomat wäre doch schon was feines, respektive dass man auch die Motorunterstützung herabsenken könnte. Aber ja, Luxusproblem.
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#13
(31.03.2022, 22:01)bluecat schrieb: Artikel in einer Gafferzeitung wie 20Min. dienen der Unterhaltung, nicht der Information!

Eine Strafe ist bei offensichtlichem Schnellfahren in der 30er Zone auch ohne Tacho möglich. Das Problem ist, dass das im Bussenkatalog nicht vorgesehen ist, es daher zu einer Verzeigung kommen würde (was kostenintensiver ist).

Radarfallen fotografieren frontal, aber bei Hinterhalten mit Anhalteposten (Laserpistole oder Lichtschranke) ist ein Wegzoll unvermeidlich.

Grundsätzlich ist es so, dass die Radarfallen einen wichtigen Teil der budgetierten Einnahmen ausmachen und sich deshalb fast ausschlisslich gegen Autofahrer richten (die haben einen höheren Bussenansatz).

Da mit dem Stromer aber auch in den Mixed Zones gefahren werden darf, empfehle ich dort [2]* wobei der Stern für das Setting "Schnee" steht. Das macht den Stromer langsam, den entgegen der Meinung etlicher Velofahrer sind Fussgänger keine mobilen Kippstangen.

Also in CH machen fast alle Radarfallen Fotos von vorne und von hinten...
Es gab früher Radarfallen, welche nur von hinten fotografiert haben - die sind aber praktisch alle ersetzt worden...
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#14
(08.04.2022, 18:09)speed85 schrieb: Also in CH machen fast alle Radarfallen Fotos von vorne und von hinten...
Es gab früher Radarfallen, welche nur von hinten fotografiert haben - die sind aber praktisch alle ersetzt worden...

Es gibt sie tatsächlich, die Radarfallen die von vorne und hinten angreifen!


Das Setup ist etwas komplex, denn beide Bilder müssen ja gleichzeitig entstehen. Meine Dashcam hat so eine Falle erfasst: Im Vordergrund die "Heck" - Kamera, in der Mitte die Lichtschranke zur Tempomessung (und der Ort, an dem das Fahrzeug fotografiert wird) und ganz vorne die "Front"-Kamera.

Über die Häufigkeit dieses Setups wage ich keine Aussage.


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#15
(09.04.2022, 11:13)bluecat schrieb:
(08.04.2022, 18:09)speed85 schrieb: Also in CH machen fast alle Radarfallen Fotos von vorne und von hinten...
Es gab früher Radarfallen, welche nur von hinten fotografiert haben - die sind aber praktisch alle ersetzt worden...

Es gibt sie tatsächlich, die Radarfallen die von vorne und hinten angreifen!


Das Setup ist etwas komplex, denn beide Bilder müssen ja gleichzeitig entstehen. Meine Dashcam hat so eine Falle erfasst: Im Vordergrund die "Heck" - Kamera, in der Mitte die Lichtschranke zur Tempomessung (und der Ort, an dem das Fahrzeug fotografiert wird) und ganz vorne die "Front"-Kamera.

Über die Häufigkeit dieses Setups wage ich keine Aussage.

Wieso gleichzeitig?
Normale Radarfallen wie diejenige in Beitrag 7 (https://www.stromerforum.ch/showthread.p...5#pid31715) blitzen dich zuerst von vorne und danach nochmals von hinten.
Du bist offenbar noch nicht so viel geblitzt worden. Tongue
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#16
(10.04.2022, 18:20)speed85 schrieb: Wieso gleichzeitig?

Du bist offenbar noch nicht so viel geblitzt worden. Tongue

OK; Tretmühle voraus, ein Guter Grund, ein wenig zu übermargen:


Fahre mit Tacho 35 auf die Falle zu, plötzlich blitzt mich die Kiste rot an, vor Schreck ziehe ich die Bremsen...

Woher weiss der Radar nun, wann er auslösen muss, um mein Nummernschild abzulichten und nicht jedes der Tretmühle, die ich auf Höhe des Kastens überholen wollte?
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#17
(10.04.2022, 21:42)bluecat schrieb:
(10.04.2022, 18:20)speed85 schrieb: Wieso gleichzeitig?

Du bist offenbar noch nicht so viel geblitzt worden. Tongue

OK; Tretmühle voraus, ein Guter Grund, ein wenig zu übermargen:


Fahre mit Tacho 35 auf die Falle zu, plötzlich blitzt mich die Kiste rot an, vor Schreck ziehe ich die Bremsen...

Woher weiss der Radar nun, wann er auslösen muss, um mein Nummernschild abzulichten und nicht jedes der Tretmühle, die ich auf Höhe des Kastens überholen wollte?
Mit Tacho 35 wird das Ding nicht auslösen...
Klassische Radar-Radarfall hat 5 Toleranz untr 100kmh und dein Tacho ist auch nicht genau...

Kann sein, je nach dem wie schnell du bremst, ass bei 40kmh du es vielleicht schaffst, dass er dich nicht von hinten ablichten kann.
Im Gegensatz zum messen löst das Foto aber kurz vorher aus und da hast du mit Reaktionszeit und Bremsweg auch bei 40kmh noch ein bisschen Weg vo dir.

Ein Auto bei >50kmh blitzen diese Kasten zumindest problemlos von vorne und hinten.
Darfst es aber gerne ausprobieren und uns dann deine Dashcamvideos zeigen. :-)
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#18
(06.04.2022, 14:16)Hannes Buskovic schrieb: Wenn es bergab geht, kann man den Motor mit einer Daumenbewegung auch auf 0 stellen. Kommt schon, etwa 30km/h halten ist echt nicht so komplizert mit einem Stromer ;-)

Und bergab bremst ein typischer Strom sowieso immer ein wenig … ?
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#19
(31.03.2022, 17:04)ere schrieb: Logi schrieb:
Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

1. April schon, aber 2024 bzw. 2027:

ASTRA Bundesamt

Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden.

Hast du auch eine Quelle für die 30CHF?
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#20
(25.04.2022, 10:04)stefandeml schrieb:
(31.03.2022, 17:04)ere schrieb: Logi schrieb:
Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

1. April schon, aber 2024 bzw. 2027:

ASTRA Bundesamt

Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden.

Hast du auch eine Quelle für die 30CHF?

OBV 625.
==> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/.../lvl_d4e11
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