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Zur Erinnerung: Fahren mit Licht am Tag ab 1. April 2022
#21
(28.04.2022, 12:22)speed85 schrieb: OBV 625.
==> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/.../lvl_d4e11

Sehr guter Link.

Im MTB Sektor ist es §620 der debattiert wird. Denn was früher "ungeeignet" war wird heute "Trail" genannt - und gern befahren.

Für Stromer Fahrer ist der Bussenkatalog grundsätzlich ein Vorteil, denn wer mit seinem Fz die Regeln überdehnt wird nun gebüsst statt verzeigt, was deutlich kostengünstiger ist.
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#22
(28.04.2022, 21:46)bluecat schrieb:
(28.04.2022, 12:22)speed85 schrieb: OBV 625.
==> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/.../lvl_d4e11

Sehr guter Link.

Im MTB Sektor ist es §620 der debattiert wird. Denn was früher "ungeeignet" war wird heute "Trail" genannt - und gern befahren.

Für Stromer Fahrer ist der Bussenkatalog grundsätzlich ein Vorteil, denn wer mit seinem Fz die Regeln überdehnt wird nun gebüsst statt verzeigt, was deutlich kostengünstiger ist.

@OBV 620 (Befahren eines Weges, der sich für Fahrräder, Motorfahrräder und Elektro-Rikschas nicht eignet oder offensichtlich nicht dafür bestimmt ist (Art. 43 Abs. 1 SVG))
==> Gibts den schon länger oder kam der neu hinzu?

@Verzeigung versus Busse: Zumindest bei Blitzern erfolgte in der Regel keine Verzeigung und bei kleinfügigen Übertretungen (z.B. 37kmh (vor Abzug der Toleranz) im 30er) wäre es rechlich wohl auch nicht unbedingt klar gewesen, ob man verurteilt hätte werden können. Ohne Tacho(pflicht) finde ich es sowieso schwierig - war deshalb überrascht, dass es nicht zusammen mit der Tachopflicht eingeführt wird... ==> DIese folgt ja erst später.
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#23
So, nun habe ich Gewissheit…
Ich bin auf meiner Pendlerstrecke, ausgangs Sempach auf der Gotthardstrasse richtung Truttigen (Rothenburg) in einer 30ger Zohne (bergauf) mit 36km/h geblitzt worden.
-3km/h Abzug = 3km/h zu schnell = Fr. 30.- für die Staatskasse Luzern. Bitteschön.

Wohl einer dieser Orte, wo man die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Gunsten der Lärmbelastung eingeführt hatte…
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