28.04.2022, 21:46
(28.04.2022, 12:22)speed85 schrieb: OBV 625.
==> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/.../lvl_d4e11
Sehr guter Link.
Im MTB Sektor ist es §620 der debattiert wird. Denn was früher "ungeeignet" war wird heute "Trail" genannt - und gern befahren.
Für Stromer Fahrer ist der Bussenkatalog grundsätzlich ein Vorteil, denn wer mit seinem Fz die Regeln überdehnt wird nun gebüsst statt verzeigt, was deutlich kostengünstiger ist.