01.06.2021, 00:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2021, 00:50 von Banana arrow.)
(26.04.2020, 20:53)xebone schrieb: Hallo, ich krame diesen Thread wieder hervor: Gibt es denn die Pflicht das Ebike Warten zu lassen in der Schweiz?
Muss man es vorführen um die Plakete zu bekommen und das Service nachweisen oder wie läuft das genau?
Danke Euch!
Soweit ich weiss wird es seitens Behörde bei der Ersteinlösung geprüft, danach aber nicht mehr. Auch bei Halterwechsel nicht.
Dazu fällt mir aber spontan noch ein was ich unter anderem auf der Website von Stromer gesehen habe.
[size=undefined]5. Garantieausschluss.
Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen bzw. führen zum Ausschluss von dieser Garantie:[/size]
- Fehlende Serviceinspektionen innert angemessener Frist (siehe Bedienungsanleitung)
Aussedem steht in der Bedienungsanleitung auch, dass man in einem Garantiefall Rechnung und Inspektionsnachweise bereithalten soll.
Lg