(14.09.2022, 10:28)granzer@hotmail.com schrieb: Lies mal die Straßenverkehrsordnung in Deutschland, frag Deinen Stromerhändler, frag z.B. SwissStop, frag Deine Versicherung. Wenn Du das gemacht hast darfst Du mich weiter beleidigen - oder kleinlaut zustimmen.
Es ist nun mal in Deutschland so dass Bremsanlagen an einem KFZ (und ein ST2 ist ein zugelassenes KFZ) eine ABE benötigen. Und ohne ABE kein Versicherungsschutz.
Fahr ruhig auf Risiko, für alle anderen bleiben nur Originalbeläge.
Ich hab dich nicht beleidigt, sondern deine Unwissenheit hervor gehoben. In der STVO steht überhaupt nichts zur Zulassung von Kfz.
Dafür im Paragraf 19 der STVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Im zweiten Absatz stehen drei Punkte, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Der zweite Punkt könnte interessant sein. Nur führen Bremsbeläge ohne ABE nicht automatisch zu einer erwartbaren Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Der jeweilige Hersteller verspricht ja die Kompatibilität zu den in der Produktbeschreibung genannten Bremsanlagen.
Aber klar, wer sich die Hose mit der Kneifzange anzieht, kann sich natürlich auch um alles mögliche und unmögliche Sorgen machen. Wenn du hier den amtlichen Bedenkenträger spielen willst, meinetwegen. Wer sich gerne mit den Originalbelägen rum ärgert, soll dies tun.
Ich für meinen Teil weiss aus praktischer Erfahrung, dass sich niemand für die Bremsbeläge interessiert, so lange sie ihren Dienst verrichten. Wenn du dich dadurch in deiner Ehre verletzt fühlst, kann ich dir auch nicht helfen.
Was für ein S-Pedelec fährst du denn? Oder trollst du hier nur ohne Fachwissen rum?