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E-Bikeverbot Basel
#11
Wird ja immer lustiger am Rhein:
Basel krebst zurück
Die Politiker scheinen die Schnitzelbänke gleich selbst schreiben zu wollen.
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#12
Wink 
..tja super die Basler... dann werde ich wohl im Kanton BS ohne Nummernschild und nur ganz langsam fahren (und es wie andere in der Tasche haben)..
Ich freue mich schon auf die vielseitigen Ideen der andern 25 Kantone :-) ... das gibt sicher ein Thema an der nächsten Basler Fasnacht.
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#13
Zitat:

Damit trägt die Kantonspolizei Basel-Stadt der geltenden Signalisationsverordnung des Bundes Rechnung. Dort heisst es, dass ein Motorfahrrad (Moped) mit abgeschaltetem Motor eine Strasse, die mit einem Verbot für Motorfahrräder beschildert ist, passieren darf. Ein Mopedfahrer darf also tretend einer solchen Strasse entlangfahren. Andreas Knuchel: «Der Kanton Basel-Stadt setzt sich somit in keiner Art und Weise über Bundesrecht hinweg oder interpretiert es strenger.»

Zitat-Ende.


Zum Glück haben die das selbst eingesehen, bevor unsere Judikatur sich völlig überflüssigerweise mit dieser Frage hätte beschätigen müssen. Die hat wahrlich andere Fälle zu lösen.
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#14
thomthom: schrieb:Die Politiker scheinen die Schnitzelbänke gleich selbst schreiben zu wollen.

So scheint es; nur leider wurde bisher nur die Interpretation des Verbots korrigiert, das absurde Fahrverbot ist noch immer da!

Interessant im Zusammenhang mit der Fasnacht: Der im Artikel zitierte bürgerliche Grossrat ist selbst seit Februar 2009 Mitglied der Verkehrskommison - er kritisiert hier also seinen eigenen Entscheid...
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#15
Hallo,
spannende Diskussion und bis jetzt noch unbekannt bei uns im Norden. Dabei gibt es auch schon bei uns übel Unfälle. Betrunken in der Bremer City, natürlich ohne Nummernschild und viel zu schnell,......Zack.....und schon ein Unfall. Noch fahre ich unbehelligt durch Bremen.
VG , ssama
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#16
ssama: schrieb:...Dabei gibt es auch schon bei uns übel Unfälle. Betrunken...

...was dann auch des Rätsels Lösung sein dürfte. Egal welches Fahrzeug auf welcher Strecke, aber besoffen fährt man nicht. Prost! Big Grin
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#17
Zitat:Die zweite Kategorie, um die sich die aktuelle Debatte entzündet hat, zählt zu den Motorfahrrädern. Eine Typenprüfung ist notwendig und damit auch ein gelbes Kontrollschild und eine Führerprüfung der Kategorie M. Je nach Grösse des Elektromotors sind kein Helm, ein Fahrradhelm oder gar ein Integralhelm erforderlich. Die Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung liegt bei 30 km/h, mit Tretunterstützung bei maximal 45 km/h.

Warum geht denn dann der Boost Knopf beim Stromer nur bis 20 km/h?
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#18
dererik: schrieb:Warum geht denn dann der Boost Knopf beim Stromer nur bis 20 km/h?

Ich denke, das ist der Akku-Kapazität geschuldet.
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#19
Ich kann nicht erkennen, wen Du zitierst - aber dessen Aussage ist lückenhaft.

Aktuell gilt für Elektrovelos:
0 - 20km/h ohne Pedalieren = Velohelm
20 - 30km/h ohne Pedalieren = Motorradhelm

Unbegrenzt schafft der Stromer im BOOST >40km/h
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#20
bluecat: schrieb:Ich kann nicht erkennen, wen Du zitierst - aber dessen Aussage ist lückenhaft.

Äehm, sorry... habe die Textpassage aus dem letzten verlinkten Text vom Tagi herauskopiert...
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