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Deutschland: Mitschuld bei Kopfverletzungen
#1
Da wird sich die bfu wieder die Finger lecken und sich sofort um Nachahmung bemühen..:

[URL=http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/fahrradhelm141.html]Artikel über Oberlandesgericht-Urteil[/URL]
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#2
Hier der Link noch als Link... sorry!

Artikel über Oberlandesgericht-Urteil
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#3
Das ist vielleicht ein schwachsinniges Urteil!

Entweder es ist Vorschrift einen Helm zu tragen -> Leistungskürzung im Schadenfall, falls Vorschrift nicht beachtet wird. Oder es gibt keine Vorschrift und damit auch keine Leistungkürzung!

Sonst müssen in Deutschland bald die Fussgänger Helme tragen, für den Fall, dass sie von einem Audi-Raser über den Haufen gefahren werden.

Und wo bleibt in diesem Zusammenhang der Selbstbehalt der Raucher/Säufer/Fettleibigen, bei selbstverschuldeten Folgekrankheiten?

Wie gesagt, ein wirklich schwachsinniges Urteil.
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#4
Natürlich nähert man sich in D jedem parkierten Auto vorsichtig. Falls sich darin etwas bewegt, hält man an und fragt den Fahrer, ob er gedenke in Kürze die Tür zu öffnen oder ob man vorbeifahren dürfe.

Bremst zwar den Fahrspass. Aber schliesslich ist jeder selber Schuld, der Velo fährt.
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#5
:mrgreen: YMMD :mrgreen:
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#6
Willfährige Gerichte helfen der Versicherung, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Die SUVA Definitionen von Risiko und Wagnis geben in der Schweiz den Weg vor. Velofahren neben parkierten Autos ist nicht gelistet. Grobfahrlässigkeit könnte nur z.B. bei freihändigen Fahren geltend gemacht werden.

Erschreckend, mit welch fadenscheiniger Argumentation eine Versicherung sich ihrer Aufgabe entledigen will:"Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird" Klingt beim ersten Lesensinnvoll, bedeuted aber nichts anderes, als dass eine Leistungskürzung immer dann möglich ist, wenn eine hypothetische Gefahr durch einen nicht vorgeschriebenen Schutz gemildert werden kann.
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#7
bluecat: schrieb:..... wenn eine hypothetische Gefahr durch einen nicht vorgeschriebenen Schutz gemildert werden kann.

du meinst also: wer ohne "ritterrüstung" und matratze auf rücken und bauch fährt ist den richter und versicherungen auf gedei und verderb ausgeliefert.
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#8
So abwegig ist die Geschichte gar nicht. Einfach so als kleiner Input: In der CH gibt es keine zwingende Vorschrift seine Auto mit Winterreifen auszurüsten (im Gegensatz zu D und A) ..... Auch ohne Winterreifenpflicht werden Unfallverursacher oder Beteiligte ohne Winterreifen ganz schön zur Kasse gebeten wenn es zum Unfall auf kalten Fahrbahnen kommt. Als so abwegig ist das nicht. Und wer wirklich immer noch das Gefühl hat, sein Schädel sei härter wie die Bordsteinkannte .... ok .... dann hat's eh keinen Wert! Smile Big Grin
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#9
Beim von dir geschilderten Fall kommt's drauf an, ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt.

Wenn ein Autofahrer im November im Flachland vom ersten Schnee überrascht wird und mit Sommerreifen einen Unfall baut, dann handelt er höchstens leicht fahrlässig, was zur Folge hat, dass keine Leistungskürzungen zulässig sind.

Grobfahrlässig handelt jedoch aller Voraussicht nach wer mit Sommerreifen im Februar nach Arosa in die Skiferien fährt und dort einen Unfall baut.

Das Nicht-Tragen eines Helmes ist in der Schweiz nie und nimmer eine Grobfahrlässigkeit (ausser es ist ausdrücklich Vorschrift, zB schnelle E-Bikes, Mofas, Motorräder, aber auch auf dem Bau, etc.).
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#10
Also ich finde dieses Urteil grundsätzlich auch nicht schlecht. Jeder der keinen Helm beim Velo fahren trägt, riskiert eben eher eine Verletzung.

In Deutschland ist es ja auch so, dass man auf einigen Abschnitten auf der Autobahn so schnell fahren darf, wie man will. Trotzdem gibt es die offizielle Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bei der Versicherung ist es so: Du darfst so schnell fahren, wie Du willst - passiert ein Unfall und Du bist schneller als 130 hast Du automatisch eine Mitschuld. Auch wenn Du absolut unschuldig in einen Unfall verwickelt wurdest... Genau so sehe ich das auch mit dem Helm. Es ist keine Pflicht - sollte was passieren und Du hast eine Kopfverletzung bist Du teilweise selber Schuld...
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