24.05.2023, 21:17
(24.05.2023, 13:13)Laserengine01 schrieb: Aber kommt es zum Unfall, wird man den Fahrzeughalter fragen: "Haben Sie bauliche Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen?". Wenn man dann sagt "Ja", dann werden der Verkehrsrichter oder die Versicherung hellhörig.
Im Haftplichtfall ganz gewiss. Allerdings ist der eher selten, was sich auch in der Prämie äussert. Allerdings bleibt die Frage, ob ein Kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und Umbau bestehen muss.
Bist Du das Unfallopfer habe ich meine Zweifel, ob die Gegnerische Versicherung die Leistung pauschal kürzen kann oder ob nicht auch hier zuerst der Kausale Zusammenhang hergestellt werden muss.