06.10.2012, 11:13
Soweit ich weiß, haben alle Stromer die seit Mai 2012 in D ausgeliefert wurden, automatisch die Zulassungspapiere für TÜV D beigefügt.
Das gilt wohl nicht für Räder, die vor diesem Datum gekauft wurden und auch nicht, wenn man es in der Schweiz gekauft hat.
- Aber dafür sollte es doch eine Lösung geben, oder? - wie bei Kauf versprochen..
- Was soll das, einen weißen Nicht-Zuständigkeitsbereich zu posten? Es soll ja tatsächlich vorkommen, dass man wechselseitig Produkte im Ausland kauft oder gar vertreiben möchte und dem Kunden die weitere Verwendung ermöglichen will.
Das gilt wohl nicht für Räder, die vor diesem Datum gekauft wurden und auch nicht, wenn man es in der Schweiz gekauft hat.
- Aber dafür sollte es doch eine Lösung geben, oder? - wie bei Kauf versprochen..
- Was soll das, einen weißen Nicht-Zuständigkeitsbereich zu posten? Es soll ja tatsächlich vorkommen, dass man wechselseitig Produkte im Ausland kauft oder gar vertreiben möchte und dem Kunden die weitere Verwendung ermöglichen will.