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Stromer vs. Opium: Öffentliche Verhandlung am 19. Dezember 2023
#1
Wer mag, kann am 19. Dezember 2023 in St.Gallen am Bundesverwaltungsgericht der öffentlichen Verhandlung in Sachen Stromer vs. Opium beiwohnen:

https://www.documentcloud.org/documents/...2023-12-19


Zitat:Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit ihren unter dem Markennamen «OPIUM» vertriebenen Speed-Pedelecs den Schweizerischen Teil des EP 2 546 134 B1 verletze. Im vereinten Verfahren geht es neben Unterlassungsbegehren (S2023_004) um die ohne Anhö- rung der Beklagten zur vorläufig angeordneten Zurückbehaltung der mutmasslich verletzen- den Speed-Pedelecs «OPIUM» durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (S2023_005).

Die Beklagte beantragt die Abweisung der klägerischen Begehren, bestreitet die Verletzung und macht mangelnde Rechtsbeständigkeit des Streitpatents geltend. Neben unzulässiger Änderung macht die Beklagte mangelnde erfinderische Tätigkeit geltend ausgehend von CN201245225 und ausgehend von CN201703522 je kombiniert mit US2009/0072613, US2008/0284127, US 7,918,474 sowie der Steckachse X-12 der Syntace GmbH, Deutsch- land, einmal als offenkundige Vorbenutzung und einmal als Internetpublikation.
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#2
(20.11.2023, 15:31)marszh schrieb: Wer mag, kann am 19. Dezember 2023 in St.Gallen am Bundesverwaltungsgericht der öffentlichen Verhandlung in Sachen Stromer vs. Opium beiwohnen:

George Merachtsakis (Opium / Revolt Cycling) verteitigt sich parallel:
  • OPIUM habe das Patent nicht verletzt
  • Es liegt keine Erfindung vor, weil die Schöpfungshöhe zu gering ist
  • Das Patent ist ungültig, weil es auf bereits bekannten Lösungen basiert

Kling alles plausibel, fallst im Patent nicht ein Hinweis auf Nabenmotoren drin ist. Denn diese Bauform gab es bei Syntace/Liteville nicht.

Aber selbst wenn die OPIUM-Rahmen nach dem Entscheid in die Schweiz importiert werden dürfen, ist die Sache nicht ausgestanden und schon gar nicht gewonnen.

Das EU-Patentgericht hat nämlichbereits die 2. Anordnung gegen OPIUM erlassen, um mit Nachdruck auf

Zitat:Zugleich drohte die Lokalkammer Düsseldorf der Schuldnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000,- EUR an.

hinzuweisen. Opium musste 500'000 € hinterlegen und dürfte nun erleichtert sein, dass das Zwangsgeld auf 26'500 € festgelegt wurde.

Damit ist auch klar, dass Opium mit der vollmundig angekündigten Berufung gegen die einstweilige Verfügung nicht durchgedrungen ist. In diesem Kontext könnte es schwierig werden, ebendies vor dem Schweizer Bundespatentgericht durchzusetzen.

Eine ausführliche Analyse des Falls bietet https://www.patentlitigation.ch/tag/opium/

Noch ein Detail am Rande: Fairy Bike Manufacturing Co. Ltd., die Firma, welche die Rahmen der Stromer baute/baut (?), heiss Fairly. Das L ging beim Patengericht verloren.


Angehängte Dateien
.pdf   Anordnung 1 Opium vs Stromer.pdf (Größe: 789.15 KB / Downloads: 20)
.pdf   Anordnung 2 Opium vs Stromer.pdf (Größe: 891.34 KB / Downloads: 15)
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