28.02.2013, 15:59
ja.....
......wenn ich jetzt den text aufmerksam durchlese sind die kabel auch ausgeschlossen von der garantieleistung.
nun den, soviel zu den garantie bestimmungen........
Zitat: Garantieleistungen, beim Kauf eines neuen Stromers gilt:
3 Jahr Option auf individuelle Anpassung. Wir tauschen für Sie und Ihr Wohlbefinden den Lenker, Vorbau und Sattel gratis aus und stellen Ihren Stromer nach Ihren Bedürfnissen ein.
3 Jahre Garantie auf alle Teile. Auf Herstellungs- und Materialfehler. Ausgenommen sind Verschleissteile (Ketten, Kabel, Beläge, Reifen, Felgen, Lager, etc.) sowie unsachgemässe Benutzung und Unfälle.
3 Jahre Garantie auf Rahmen 3 Jahre Garantie oder 750 Voll-Ladezyklen auf dem Akku.
......wenn ich jetzt den text aufmerksam durchlese sind die kabel auch ausgeschlossen von der garantieleistung.
Zitat:lightrider Das Kabel zum Scheinwerfer ist aus meiner Sicht kein Verschleissteil, sondern eine Fehlleistung bei der Konstruktion des Fahrrades (Überlegung, wo führt welches Kabel durch, was passiert damit mit der Zeit, usw.). Somit unterliegt das Durchscheuern dieses Kabels der Garantie.
nun den, soviel zu den garantie bestimmungen........