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3 JAHRE GARANTIE
#11
ja.....

Zitat: Garantieleistungen, beim Kauf eines neuen Stromers gilt:

3 Jahr Option auf individuelle Anpassung. Wir tauschen für Sie und Ihr Wohlbefinden den Lenker, Vorbau und Sattel gratis aus und stellen Ihren Stromer nach Ihren Bedürfnissen ein.

3 Jahre Garantie auf alle Teile. Auf Herstellungs- und Materialfehler. Ausgenommen sind Verschleissteile (Ketten, Kabel, Beläge, Reifen, Felgen, Lager, etc.) sowie unsachgemässe Benutzung und Unfälle.

3 Jahre Garantie auf Rahmen 3 Jahre Garantie oder 750 Voll-Ladezyklen auf dem Akku.

......wenn ich jetzt den text aufmerksam durchlese sind die kabel auch ausgeschlossen von der garantieleistung.


Zitat:lightrider Das Kabel zum Scheinwerfer ist aus meiner Sicht kein Verschleissteil, sondern eine Fehlleistung bei der Konstruktion des Fahrrades (Überlegung, wo führt welches Kabel durch, was passiert damit mit der Zeit, usw.). Somit unterliegt das Durchscheuern dieses Kabels der Garantie.

nun den, soviel zu den garantie bestimmungen........
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#12
Ein Kabel reisst früher oder später, wenn es seiner Bestimmung nach unter Zug steht, an ihm gezogen werden kann oder muss und es unter Zug seine Position zu halten hat. Ein solches Kabel ist folglich ein Verschleissteil.

Ein Kabel, an dem nicht gezogen wird und das keinen Zug zu halten hat, darf eigentlich nicht reissen/durchscheuern/was auch immer. Wenn das doch passiert, ist es etwas brutal gesagt eine Fehlkonstruktion. Für eine solche hat der Hersteller während der Garantiezeit zu haften.

Nur lohnt sich eine entsprechende Auseinandersetzung wahrscheinlich nicht...

Was den Link zu den Garantiebestimmungen betrifft: Genau dort lese ich nirgends, dass allenfalls andere Garnatiefristen der Hersteller einzelner Komponenten gelten. Und somit gilt das auch nicht.

Man stelle sich vor, man kaufe einen BMW mit 3 jähriger Werksgarantie und das Werks-Navi geht im dritten Jahr kaputt. Da käme garantiert niemand auf die Idee, zu behaupten, der Navi-Zulieferer gebe nur zwei Jahre Garantie und damit bestehe leider nun keine Garantie mehr dafür...
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#13
lightrider: schrieb:Nur lohnt sich eine entsprechende Auseinandersetzung wahrscheinlich nicht...

mal schauen wie die fehlersuche -> std -> rechnung dann aussieht, morgen freitag.

bis dahin :think::neutral: |-)
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#14
Meine Garantie-Karte von Thömus wurde in der pre-elektrischen Zeit erschaffen. Daher lese ich "Kabel" als Brems- und Schaltkabel, nicht aber als elektrische Kabel. Wären elektrische Kabel gemeint, würde das den gesamten Kabelbaum des Stromer von der Garantie ausschliessen, was schon an arglist grenzen würde.

[Bild: http://img802.imageshack.us/img802/6573/garantie.jpg]
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