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Rechtsfrage
#1
Hallo zusammen!
Gilt ein Stromer48 mit ausgebautem akku als fahrrad oder mofa(in Deutschland)? Konnte nichts darueber finden...
Vielen dank schon mal!
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#2
Bist Du schon öfters ohne Akku gefahren?

Deine Frage ist also, ob er gestattet ist, ein zugelassenes Motorfahrzeug in Verkehr zu bringen, bei dem eine wesentliche, zur bestimmungsgemässen Verwendung des Motorfahrzeuges notwendige Komponente demontiert ist?

Nun, um diese Frage zu Beantworten braucht es meines Erachtens mindestens entweder ein technisches Mustergutachten des TÜV oder ein juristisches Mustergutachten des BGH oder beides ;-(

... das bringt mich zurück zur ersten Frage.
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#3
Ja genau das ist meine frage..
Also z.b. Du faehrst mit deinem stromer in einen biergarten trinkst 2-3 Halbe und faehrst dann wieder mit akku im rucksack ohne unterstuetzung heim.
Ist die frage ob der stromer nun als rad oder mofa gilt.
Ich glaube in deutschland ist das noch nicht so geregelt.. Oder zumindest weis es keiner.. Ein jurist muesste her..
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#4
Soviel ich an anderer Stelle gelesen habe gilt der rechtliche Charakter weiter. D.h. Man darf z.B auch nicht innerorts auf dem Radweg fahren, wenn das System abgeschaltet ist. Das war wohl früher anders geregelt. Ähnliches müsste dann eigentlich auch für die Promillegrenze gelten.
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#5
Gibts hier irgend einen Paragraphen in dem man nachlesen kann?
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#6
Xaver_Franz: schrieb:Hallo zusammen!
Gilt ein Stromer48 mit ausgebautem akku als fahrrad oder mofa(in Deutschland)? Konnte nichts darueber finden...
Vielen dank schon mal!

Guck mal hier: http://www.focus.de/auto/motorrad/pedele...55924.html

Rein vom Schiff aus würde ich sagen, dass das zählt, was im Fahrzeugsausweis/Kaufquittung steht. Egal ob Du den Akku anmalst, verbrennst, mit ihm schläfst oder ihn in den Rucksack steckst.

ABER: Jeder Polizist macht Dir per Aufforderung eine Rechtsmittelbelehrung. Auch in Deutschland Wink
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#7
Thumbs Up 
Merci!
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#8
Atlanta: schrieb:Guck mal hier: http://www.focus.de/auto/motorrad/pedele...55924.html
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#9
Xaver_Franz: schrieb:Ist die frage ob der stromer nun als rad oder mofa gilt.
Ich glaube in deutschland ist das noch nicht so geregelt.. Oder zumindest weis es keiner.. Ein jurist muesste her..

Das ist der Kern der Frage.

Ich nehme an, Dich treibt die Sorge, ob eine Stromerfahrt nach gemütlichem Biergartenbesuch als "Führen eines Kfz in angetrunkenem Zustand" geahnded wird und sich daraus ein negativer Impact auf Deine automobile Fahrerlaubnis ergeben könnte.

In CH werden Verstösse gegen Verkehrsregeln gemäss Bussenkatalog geahndet. Ist der Verstoss gross, erfolgt zudem eine Verzeigung an eine richterliche Behörde. Eine Verzeigung erfolgt auch dann, wenn der Verstoss nicht im Bussenkatalog aufgeführt ist. Hier beginnt ein grosser Ermessensspielraum, denn die Verzeigung erfolgt dann in der Regel aufgrund allgemeiner Verkehrsvorschriften. Es ist also nicht erfoderlich, dass der Verstoss im Gesetz konkret beschrieben ist.

Gibt es keine Präzedenzfälle, ist es schwer, das Verhalten eines Gerichtes vorherzusagen. In Deinem Fall kommt hinzu, dass eine Rechtsschutzversicherung womöglich die unterstüzung verweigert, wenn du gegen ein Urteil rekurrieren willst.

Die Versicherungsfrage ist auch relevant. Ein Mofa ist in CH durch die kollektive Haftpflicht geschützt, ein Velo benötigt aber eine Privte Haftpflichtversicherung.

Um klare Umstände zu Schaffen, würde ich in Deinem Fall nicht nur den Akku demontieren, sondern auch das Kennzeichen entfernen. (Ich nehme an, dass die Display-Schaltung NEUTRAL das selbe bewirkt wie keinen Akku zu haben, ist Dir klar, aber ein Akku im Rucksack hat mehr Beweiskraft.)

Solltest Du dennoch eine Busse oder schlimmeres gewärtigen müssen, wird Dir der Beamte, wie Atlanta anmerkt, gewiss eine Rechtsmittelbelehrung geben, wie Du vorhehen musst, um gegen die Busse zu rekurrieren...
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