03.05.2012, 15:13
Atlanta: schrieb:Es gibt sehr wohl eine Verordnung die beschreibt, wie das Schild anzubringen ist. Von wegen Winkel zur Strasse etc. Ordnungsbusse gibts auch hier bei nicht Beachtung.
Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild (Art. 57 Abs. 2 VRV und Art. 175 Abs. 5 VTS) CHF 20
Die Suchmaschine meint, dass diese beiden schwerwiegenden Straftatbestände mit CHF 60.- geahndet werden und nicht mit CHF 20.-.
Betreffend der Schildmontage habe ich wirklich nur dies gefunden:
2 Kennzeichen sind gut sichtbar am Fahrrad bzw. an gleichgestellten Fahrzeugen anzubringen; bei Motorfahrrädern ist das Kontrollschild hinten möglichst senkrecht und gut sichtbar anzubringen.
(Quelle: Verordnung über den Strassenverkehr Strassenverkehrsverordnung, StVO, vom 17. Mai 2011 (Stand 26. Mai 2011)
Hast du was anderes??? Ich sehe HINTEN, MÖGLICHST (!) SENKRECHT und GUT SICHTBAR. Mehr sehe ich echt nicht!