30.08.2011, 09:17
Olgi57: schrieb:Also geeignet ist der Velohelm allemal, das scheint ausser Frage. Verhältnismässig ist die Massnahme auch. Das Velofahren wird nicht verhindert oder eingeschränkt.
Ich glaube Dir sofort, dass dies für Dich so stimmt. Ganz bestimmt hast Du für Dich gute Gründe, aber ich kann aber nicht erkennen, mit welchen Argumenten Du Deine Einsicht anderen zur Vorschrift machst.
Zitat:Ich denke, dass die Prämienzahler der Unfall-Versicherungen, der IV und sonstiger ähnlicher Einrichtungen durchaus ein Interesse daran haben, dass es möglichst wenige schwere Verletzungen gibt, insbesondere Kopfverletzungen mit oft bleibenden Schäden.
Ich bin nicht in der Lage, die Kosten, welche die Allgemeinhait, also auch ich, aufgrund möglicherweise vermeidbarer Verletzungen (nicht vermeidbarer unfälle, denn ein Helm tut nichts zur Unfallverhütung) zu beziffern.
Jedoch kann ich vermuten, dass das Tunnelsystem, welches den beschleunigten Lastwagentransfer zwischen D und I
bezweckt, dereinst 50'000 Millionen Franken kosten wird. Diese Summe schlägt garantiert auch auf meine Haushaltskasse.
Zitat:So nun noch ein kleiner staatsrechtlicher Ausflug: Die Regeln macht nicht die Verwaltung, sondern die Politik. Gesetzte werden vom National- und Ständerat verabschiedet.
Stimmt, so habe ich es in der Schule auch gelernt. Inzwischen habe ich aber bemerkt, dass Regeln oft von
Kommisionen ausgeabeitet werden, die unter ständiger Bearbeitung durch Lobbygruppen agieren. Der Beitrag des
Parlaments beschränkt sich häufig darauf, auch noch etwas für die eigene Klientel dazuzupacken.