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Ich habe auch einen leichten Specialiced-Helm. Machmal trage ich ihn, wenn ich weite Strecken fahre. Im Winter trage ich eine Mütze und bestimmt nicht noch einen Deckel.
Aber eigentlich bin ich ja ein Helmmuffel - auch auf der Skipiste - so wie viele meiner Generation: Wir sind eben noch in den 70ern aufgewachsen, damals war die heutige Sicherheitshysterie noch unbekannt.
Und zum Helmobligatrorium: - NEIN DANAKE!
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@ Gianni: Kliner Tipp! Ich war auf der Piste auch ein absoluter Helmmuffel! Ich konnte dann aber von einem Sonderangebot profitieren uns probierte die Schüssel mal auf der Piste aus... und ich ärgerte mich, dass ich dies nicht schon vorher tat. Wohlige Wärme an den Ohren und sogar der 1 (!) In-Ear-Kopfhörer fällt nicht mehr immer raus. Probiers mal aus - ist echt nett! Ski heil!
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War ab zu sehen
Zitat:•Leicht-Motorfahrräder"
Solche E-Bikes dürfen neu über eine Motorleistung von maximal 500 statt wie bisher 250 Watt verfügen und mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch. Leicht-Motorfahrräder brauchen wie Fahrräder keine Zulassung und kein Kontrollschild.
•Übrige "Motorfahrräder"
E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25 – 45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes dieser Kategorie ist ab dem 1. Juli 2012 entweder das Tragen eines geprüften Velohelms (falls dank Tretunterstützung Tempo von über 25 km/h möglich ist) oder wie bisher eines geprüften Mofa-Helms (falls bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h) obligatorisch.
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Glücklich, wer einen 48er hat. Ob da 3 km/h wohl einen. Unterschied machen?
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Jetzt wirds aber spannend! Ich habe für meinen 48-er Stromer doch einen Fahrzeugausweis, in dem ich von der Helmpflicht per Eintrag befreit werde! Wird diese Befreiung nun obsolet? Werde ich demnächst einen neuen Fahrzeugausweis erhalten ohne Helmbefreiungspflicht?
HALLO STROMER-MARKETING, BITTE UM RASCHE INFO!!!
P.S.: Schade, dass der Bund wegen den Interessen eines Schärholders solchen Braunkack produziert. Man könnte meinen, dass genau diese Klientel die Gefährdetste ist. Das ist aber mit Sicherheit nicht der Fall.
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Stromer 33 & 48-Fahr benötigen "nur" einen geprüften (ist das nicht auch neu? Wieder einen Heimatschutzartikel eingebaut? Wer prüft diese Helme, damit sie zugelassen sind?) Velohelm, da die ohne zu Pedalieren erreichende Geschwindigkeit theoretisch bei Null liegt.
Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte vmax > 20 km/h Art. 3b Abs. 3 VRV
Mofahelm bräuchte es, wenn der Stromer ohne zu Pedalieren über 20 Km/h erreichen würde.
Doch was ist mit der Besitzstandswahrung? In meinem Fahrzeugausweis steht als Eintrag 500: Keine Helmpflicht. Haben die Käufer bis zum Tag X nun noch die Möglichkeit, sich einen Stromer ohne Helmtragpflicht zu kaufen und zeigen bei Kontrollen einfach diesen Eintrag im Ausweis? Oder erlangt die Helmpflicht übergeordnete Gültigkeit und hebelt den Fz-Ausweis-Eintrag aus?
Was sagt TÖMUS dazu?
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Sorgen habt ihr...
Das Einfachste und Beste ist: Tragt einfach einen Helm, und
alle Fragen und Disskussionen sind vom Tisch.