02.03.2012, 16:37
War ab zu sehen
Zitat:•Leicht-Motorfahrräder"
Solche E-Bikes dürfen neu über eine Motorleistung von maximal 500 statt wie bisher 250 Watt verfügen und mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch. Leicht-Motorfahrräder brauchen wie Fahrräder keine Zulassung und kein Kontrollschild.
•Übrige "Motorfahrräder"
E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25 – 45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes dieser Kategorie ist ab dem 1. Juli 2012 entweder das Tragen eines geprüften Velohelms (falls dank Tretunterstützung Tempo von über 25 km/h möglich ist) oder wie bisher eines geprüften Mofa-Helms (falls bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h) obligatorisch.