03.03.2012, 13:44
Stromer 33 & 48-Fahr benötigen "nur" einen geprüften (ist das nicht auch neu? Wieder einen Heimatschutzartikel eingebaut? Wer prüft diese Helme, damit sie zugelassen sind?) Velohelm, da die ohne zu Pedalieren erreichende Geschwindigkeit theoretisch bei Null liegt.
Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte vmax > 20 km/h Art. 3b Abs. 3 VRV
Mofahelm bräuchte es, wenn der Stromer ohne zu Pedalieren über 20 Km/h erreichen würde.
Doch was ist mit der Besitzstandswahrung? In meinem Fahrzeugausweis steht als Eintrag 500: Keine Helmpflicht. Haben die Käufer bis zum Tag X nun noch die Möglichkeit, sich einen Stromer ohne Helmtragpflicht zu kaufen und zeigen bei Kontrollen einfach diesen Eintrag im Ausweis? Oder erlangt die Helmpflicht übergeordnete Gültigkeit und hebelt den Fz-Ausweis-Eintrag aus?
Was sagt TÖMUS dazu?
Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte vmax > 20 km/h Art. 3b Abs. 3 VRV
Mofahelm bräuchte es, wenn der Stromer ohne zu Pedalieren über 20 Km/h erreichen würde.
Doch was ist mit der Besitzstandswahrung? In meinem Fahrzeugausweis steht als Eintrag 500: Keine Helmpflicht. Haben die Käufer bis zum Tag X nun noch die Möglichkeit, sich einen Stromer ohne Helmtragpflicht zu kaufen und zeigen bei Kontrollen einfach diesen Eintrag im Ausweis? Oder erlangt die Helmpflicht übergeordnete Gültigkeit und hebelt den Fz-Ausweis-Eintrag aus?
Was sagt TÖMUS dazu?