27.03.2012, 10:20
Post vom Strassenverkehrsamt AG:
Mofa-Fahrzeugausweis AG XXXXXX; Thoemus Stromer 500
Sehr geehrter Herr Müller
Das oben genannte Fahrzeug ist auf Ihren Namen eingelöst. Im Mofa-Fahrzeugausweis ist der Vermerk «Keine Helmtragpflicht» eingetragen.
Der Bundesrat hat die Regeln über die Elektromotorfahrräder den technischen Entwicklungen angepasst und vereinfacht. Die neuen Regeln treten per 1. Mai 2012 in Kraft. Zusätzlich gilt ab 1. Juli 2012 die neue Regelung über die Helmtragpflicht bei einspurigen Elektrofahrzeugen (unabhängig von einem allfälligen Eintrag im Mofa-Fahrzeugausweis). Wir müssen deshalb den Vermerk «Keine Helmtragpflicht» in Ihrem Mofa-Fahrzeugausweis löschen.
Wir bitten Sie, uns Ihren Mofa-Fahrzeugausweis in den nächsten Tagen mit beiliegenden Kuvert zurückzusenden. Wir werden Ihnen kostenlos einen neuen Fahrzeugausweis ausstellen und Ihnen zurücksenden.
Betreffend Helmtragpflicht und Elektromotorfahrräder verweisen wir auf die Rückseite dieses Briefs. Bei Fragen erhalten Sie unter Telefon 062 886 23 10 weitere Auskünfte.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüsse
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS AARGAU
Fahrzeugzulassung
Mofa-Fahrzeugausweis AG XXXXXX; Thoemus Stromer 500
Sehr geehrter Herr Müller
Das oben genannte Fahrzeug ist auf Ihren Namen eingelöst. Im Mofa-Fahrzeugausweis ist der Vermerk «Keine Helmtragpflicht» eingetragen.
Der Bundesrat hat die Regeln über die Elektromotorfahrräder den technischen Entwicklungen angepasst und vereinfacht. Die neuen Regeln treten per 1. Mai 2012 in Kraft. Zusätzlich gilt ab 1. Juli 2012 die neue Regelung über die Helmtragpflicht bei einspurigen Elektrofahrzeugen (unabhängig von einem allfälligen Eintrag im Mofa-Fahrzeugausweis). Wir müssen deshalb den Vermerk «Keine Helmtragpflicht» in Ihrem Mofa-Fahrzeugausweis löschen.
Wir bitten Sie, uns Ihren Mofa-Fahrzeugausweis in den nächsten Tagen mit beiliegenden Kuvert zurückzusenden. Wir werden Ihnen kostenlos einen neuen Fahrzeugausweis ausstellen und Ihnen zurücksenden.
Betreffend Helmtragpflicht und Elektromotorfahrräder verweisen wir auf die Rückseite dieses Briefs. Bei Fragen erhalten Sie unter Telefon 062 886 23 10 weitere Auskünfte.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüsse
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS AARGAU
Fahrzeugzulassung