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neue Vorschriften
#31
Zur Info:
Im der "FAQ Gesetzesänderung 2012.pdf* von Euch steht lediglich:
"Stichtag ist die Inverkehrsetzung im
Fahrzeugausweis"

Was ist jetzt Richtig?
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#32
christophe: schrieb:Wir haben soweit als möglich für alle Räder mit E3 Rücklicht den Fahrzeugausweis, sowie Kontrollschild und Vignette voraus bestellt, damit die Stromer noch vor dem 01.05.2012 als eingelöst gelten und nicht unter die neuen Bestimmungen fallen.

Ganz schöner Effort, Chapeau!

Ich stell mir gerade die Volkskraftwagen Schweiz AG vor mit 1000 auslieferungsbereiten Neuwagen auf dem Hof.

Würden die einen Mechaniker losschicken, um eilends zu helle Bremslichter gegen dunklere, zugelassene zu umzurüsten oder würden sie den einflussreichen Parteikollegen bitten, das Bundesamt zu Überzeugen, in einem neuen Kreissschreiben die Formulierung von "vor dem 1. Mai zugelassen" auf "vor dem 1. Mai importiert" zu ändern?
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#33
Zitat:prg:
Im der "FAQ Gesetzesänderung 2012.pdf* von Euch steht lediglich:
"Stichtag ist die Inverkehrsetzung im
Fahrzeugausweis"

Was ist jetzt Richtig?

Hallo prg. Danke für deinen Hinweis. Die Umstzung der neuen Gesetzgebung war leider lange Zeit etwas schwammig. Das FAQ basierte auf telefonischen Anfragen beim ASTRA anfang März. Die genaue Umsetzung der Übergangsfristen wurde im zitierten Communiqué Anfang April leicht überarbeitet veröffentlicht und ist damit verbindlich. Es gilt also der Tag an dem der Fahrzeugausweis eingelöst sowie Kontrollschild und Vignette abgegeben sind.
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