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neue Vorschriften
#21
JA ausnahmen bestätigen die Regel Wink
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#22
ere: schrieb:@ sandfelche:
Das wäre doch was! (Unglaublich, was man mit Google alles findet):
Ebay.nl
Bild:
[Bild: http://www.reutimann-ch.ch/Medien/Divers...rahelm.jpg]

ere danke dir, für den hinweis.
habe auf einer deutschen page gelesen, dass der casco viper mx safari helm original ohne kinnbügelSmile geliefert wird, für 85.--euro.
kinnbügel ist optional zum einklicken.

evtl. leiste ich mir das tail. Smile
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#23
sessantanove: schrieb:wäre mal interessant zu erfahren wie das Durchschnittsalter der Stromerfahrer ist

Der gängige EBI (E-Bike-Index)* berechnet sich so:

Motorleistung x V_max : Alter.

Ein junger Flyer-Fahrer bringt es damit auf max. 390 Punkte, ein junger Stromer-Fahrer hingegen auf 1500 Punkte.
Ein betagter Stromerfahrer kann immerhin noch etwa 300 Punkte erreichen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Punktezahl ab. Das muss man halt mit einem stärkeren Motor ausgleichen. Bis 1000 W sind ja nun erlaubt.

Mein EBI beträgt zur Zeit 289. Mit einem schnelleren Motor könnte ich mich noch auf 421 steigern. Würde ich erst im Alter von 83 Jahren auf einen schnelleren Stromer umsteigen, wäre ich wieder bei 289.

* Erfunden von Prof. G. Lische an der TU Helmstedt.

Kritiker der Formel meinen, dass man auch die gefahrenen Jahreskilometer mit einberechnen sollte.

Smile Big Grin :chgrin:
Nichts für ungut
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#24
@ere klingt ja interessant und wie willst Du die Kilometer in die Formel bringen???

Motorleistung x V_max : Alter x kilometer/1000

wobei jetzt da ja auch wieder die höhenmeter fehlen.. Wink
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#25
Zitat:Mofa Beleuchtung = Fest montierte Lichtanlage. Nur mit Werkzeug deinstallierbar.
Das wichtigste vorneweg: Die Änderungen in Bezug auf Beleuchtung und Rückspiegel betreffen nur neue Stromer, welche nach dem 01.05.2012 eingelöst werden. Du musst deinen bestehenden Stromer also nicht nachrüsten.
Die Beleuchtung wurde vom ASTRA tatsächlich etwas ungünstig definiert. [/QUOTE]

Ist das sicher? Wo steht das? Bei admin kann ich davon nirgends etwas lesen... Danke Christophe für Deine Angaben!
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#26
Zitat:mawy:
Ist das sicher? Wo steht das? Bei admin kann ich davon nirgends etwas lesen... Danke Christophe für Deine Angaben!

Hallo mawy! Danke für die Nachfrage. Die Übergangsfristen wurden ebenfalls vom ASTRA nachträglich kommuniziert. Der genaue Wortlaut im Communiqué betreffend Übergangsfristet lautet folgendermassen:

"Die neuen Bestimmungen der VTS gelten für Fahrzeuge, die ab dem 1. Mai 2012 erstmals zugelassen werden. Als Zulassungsdatum gilt der Zeitpunkt, ab dem das Fahrzeug ordentlich am Verkehr teilnehmen darf, das heisst der Fahrzeugausweis ausgestellt ist sowie das Kontrollschild und die Versicherungsvigniette abgegeben sind.

Für Fahrzeuge, die am 01. Mai 2012 schon im Verkehr stehen, gilt grundsätzlich das bisherige Recht. Sie müssen weder nachgerüstet noch umgeteilt werden, auch wenn sie den neuen Definitionen (z.B. betr. Begrenzung der Tretunterstützung) und Anforderungen (z.B. betr. Beleuchtung oder Rückspiegel) nicht entsprechen."


Ah, übrigens, bevor ich es vergesse. Das Communiqué ging per Post an die Strassenverkehrsämter der Kantone sowie an die Zweiradverbände und weitere interessierte und ist leider meines Wissens online nicht zugänglich.
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#27
Ich habe meinen Stromer vor zwei Wochen bestellt und erhalte ihn mitte Juni. Das Rücklicht des Platinum Sets soll den neuen Bestimmungen nicht entsprechen. Wird das jetzt schon vor der Auslieferung umgerüstet?
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#28
ere: schrieb:Der gängige EBI (E-Bike-Index) ... von Prof. G. Lische an der TU Helmstedt.

Mir wurde zugetragen, dass im Arbeitskreis von Prof. G. Lische einst eine gewisse B. B. mitwirkte, deren Spitzname unter KommilitonInnen "regulatoria maxima" gewesen sein soll. Angeblich soll sie ihr an der TU Helmstedt erworbenes Wissen direkt an ein Bundesamt von ASTRAler Strahlkraft weiter gereicht haben...

Selbstvertändlich alles ohne Gewehr.
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#29
B.B. wollte vermutlich den EBI durch die Anzahl schwerer E-Bike-Unfälle teilen. Der Professor konnte sie jedoch nach langen Diskussionen davon überzeugen, dass eine Division durch Null zu keinem Resultat führt.
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#30
Oszillator: schrieb:Ich habe meinen Stromer vor zwei Wochen bestellt und erhalte ihn mitte Juni. Das Rücklicht des Platinum Sets soll den neuen Bestimmungen nicht entsprechen. Wird das jetzt schon vor der Auslieferung umgerüstet?

Hallo Oszillator
Wir haben soweit als möglich für alle Räder mit E3 Rücklicht den Fahrzeugausweis, sowie Kontrollschild und Vignette voraus bestellt, damit die Stromer noch vor dem 01.05.2012 als eingelöst gelten und nicht unter die neuen Bestimmungen fallen. Leider war dies nicht überall möglich. Wir haben, jedoch mit sämtlichen Kunden Kontakt aufgenommen, bei denen dies nicht möglich war und somit ein anderes Rücklicht bzw. ein Rückspiegel verbaut werden muss. Falls du also noch nichts gehört hast, kannst du davon ausgehen, dass bei dir das bestellte E3 Taillight verbaut wird Smile

Falls du’s genau wissen möchtest, müsstest du im Service- und Auslieferungscenter nach dem Stand deiner Bestellung fragen: 031 848 22 55
Gruss
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