13.04.2012, 22:13
Schlechte Nachrichten für deutsche Speedbiker:
Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes, besteht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Schutzhelmpflicht. Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin klar und bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. Fahrradhelme reichten bei diesem Tempo nicht aus. "Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums." Diese Fahrzeuge können mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und seien dem Ministerium zufolge bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.
Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes, besteht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Schutzhelmpflicht. Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin klar und bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. Fahrradhelme reichten bei diesem Tempo nicht aus. "Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums." Diese Fahrzeuge können mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und seien dem Ministerium zufolge bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.