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Stromer und Mofa-Fahrverbot
#1
Gemäss Info des ASTRA dürfen die schnellen Stromer mit ausgeschaltetem Motor durchs Mofa-Fahrverbot fahren:

Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig mit abgeschaltetem Motor oder wenn vmax ≤ 20 km/h und Tretunterstützung ≤ 25km/h Art. 19 Abs. 1 Bst. c SSV


Daraus ergaben sich für mich folgende Fragen:

1.) Besteht in diesem Fall, also dem Befahren einer Strasse/eines Weges mit Fahrverbot mit abgeschaltetem Motor, ebenfalls die neu auferzwungene Helmtragpflicht?

2.) Wenn nein, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Fahrzeug wie zB der Stromer 48 mit abgeschaltetem Motor dementsprechend ohne Helmtragpflicht auf öffentlichen Strassen gefahren werden darf?

3.) Welche speziellen Regelungen gilt es in Bezug auf die Definition "abgeschaltetem Motor" zu beachten (ich denke da insbesondere an Polizeikontrollen)?


Die Antwort des ASTRA:

1.) Die Helmpflicht besteht unabhängig davon, ob der Motor eingeschaltet ist oder nicht, und richtet sich damit einzig nach der potenziell erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.

2.) ergibt sich aus Antwort 1.

3.) Die Frage, ob der Motor eingeschaltet ist oder nicht, ist demnach nur für die Durchfahrt bei Motorradfahrverboten relevant. Hier enthält das Bundesrecht keine konkretisierenden Regeln. Es wird demnach dem Vollzug bzw. im Streitfall den Gerichten überlassen sein, was unter abgeschaltetem Motor bei E-Bikes zu verstehen ist.


Dies zu eurer Information.
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#2
Stromeruser: schrieb:Die Antwort des ASTRA:

...besteht unabhängig davon, ob der Motor eingeschaltet ist oder nicht, und richtet sich damit einzig nach der potenziell erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.

Erfreulich, dass so ein Amt auch Humor hat!

Der spezielle Witz an den Elektrovelos mit Tretunterstützung besteht darin, dass die potenziell erreichbare Höchstgeschwindigkeit vom Leitsungsvermögen des Fahrers abhängt.

Wenn Du also gegen den Leerlaufwiderstand des Motors auf 45km/h beschleunigst...
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#3
Stromeruser: schrieb:3.) Die Frage, ob der Motor eingeschaltet ist oder nicht, ist demnach nur für die Durchfahrt bei Motorradfahrverboten relevant. Hier enthält das Bundesrecht keine konkretisierenden Regeln. Es wird demnach dem Vollzug bzw. im Streitfall den Gerichten überlassen sein, was unter abgeschaltetem Motor bei E-Bikes zu verstehen ist.

Dies ist ein Gummiparagraph zum vergessen! Wie will mir jemand nachweisen , dass ich mit Motor (aber gemütlich mit 25 km/h) gefahren bin? Und wie soll mir nachgewiesen werden, dass ich bei Entdecken des Polizistes für 2 Sekunden den "Ausknopf" gedrückt habe?

Vor Gericht helfen keine Vermutungen und Mutmassungen. Da müssen Beweise her, und dabei sitzen wir nach meiner Auffassung am längeren Hebel. Wink
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#4
lightrider: schrieb:Dies ist ein Gummiparagraph zum vergessen! Wie will mir jemand nachweisen , dass ich mit Motor (aber gemütlich mit 25 km/h) gefahren bin? Und wie soll mir nachgewiesen werden, dass ich bei Entdecken des Polizistes für 2 Sekunden den "Ausknopf" gedrückt habe?

Vor Gericht helfen keine Vermutungen und Mutmassungen. Da müssen Beweise her, und dabei sitzen wir nach meiner Auffassung am längeren Hebel. Wink

wie ich schon mal geschrieben habe, gilt einfach, wenn ich schon weiss, dass ich in einem fahrverbot fahre. muss man halt rücksicht walten lässt. auf meinen 6 km hatte ich noch nie ein polizisten gesehen, weder früher 80er jahre Mofa und jetzt mit dem stromer.
sollte es aber reklamationen geben, das ein paar trottel geben sollten, rücksichtlos mit 45 kmh neben wanderer und hündeler vorbei zu huschen, ist dann mal schnell fertig mit befahren, dann gilt dann das allgemeine fahrverbot, so einfach könnte das gehen.

gestern hatte ich den bussenkatalog für e- und velofahrer gesehen in einer zeitschrift, werde dieses bei gelegenheit posten.
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#5
wer es genau wissen will:

http://www.nzz.ch/magazin/mobil/doppelte...98079.html

Artikel von heute, in der NZZ
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#6
Orangeutan: schrieb:wer es genau wissen will:

http://www.nzz.ch/magazin/mobil/doppelte...98079.html
Artikel von heute, in der NZZ

bitte, wenn ihr euch schon die mühe gemacht habt, dann der text markieren und oben in der lieste URL an klicken.....Smile .

danke. Smile
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#7
Orangeutan: schrieb:Artikel von heute, in der NZZ

Das Bild zum Artikel, das in der Zeitug abgedruckt war, ist wesentlich interessanter als jenes Online!

Leider bleibt der Autor in seiner mit Meinung ergänzten Aufzählung die Antwort auf eine wichtige Frage die Antwort schuldig:

Welches bitte sind Homologierte Lichtanlagen für Elektrovelos?

Das hochbegabte ASTRA hat bisher einfach Mofa-Regeln aufs Velo appliziert, getrau dem Motto: "Wo ein Mofa-Schild dran ist, muss auch ein Mofa drin sein" Wer ist bereits auf dem Weg zum Händler, um den Homologierten Mofa-Scheinwerfer zu kaufen?

[Bild: http://mofashop.eu/WebRoot/Ecab/Shops/22...i5nq_m.jpg]
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