04.04.2012, 15:35
lightrider: schrieb:Dies ist ein Gummiparagraph zum vergessen! Wie will mir jemand nachweisen , dass ich mit Motor (aber gemütlich mit 25 km/h) gefahren bin? Und wie soll mir nachgewiesen werden, dass ich bei Entdecken des Polizistes für 2 Sekunden den "Ausknopf" gedrückt habe?
Vor Gericht helfen keine Vermutungen und Mutmassungen. Da müssen Beweise her, und dabei sitzen wir nach meiner Auffassung am längeren Hebel.
wie ich schon mal geschrieben habe, gilt einfach, wenn ich schon weiss, dass ich in einem fahrverbot fahre. muss man halt rücksicht walten lässt. auf meinen 6 km hatte ich noch nie ein polizisten gesehen, weder früher 80er jahre Mofa und jetzt mit dem stromer.
sollte es aber reklamationen geben, das ein paar trottel geben sollten, rücksichtlos mit 45 kmh neben wanderer und hündeler vorbei zu huschen, ist dann mal schnell fertig mit befahren, dann gilt dann das allgemeine fahrverbot, so einfach könnte das gehen.
gestern hatte ich den bussenkatalog für e- und velofahrer gesehen in einer zeitschrift, werde dieses bei gelegenheit posten.