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E-Bike: Motoren, Leistung und Gesetze
#1
Es gibt zwei Kategorien von E-Bikes:
  • bis 25km/h Motorunterstützung
  • bis 45km/h Motorunterstützung

Stromer bietet beide Varianten an. Ab 2018 wir es nur den ST1x in einer 25km/h Variante geben. Der Preis wird etwas unterhalb der 45km/h Variabte liegen. Der 25km/h Stromer darf wie ein Velo ohne Helm und Führerschein gefahren werden.

Gesetzeslage:


Die exakten CH-Vorschriften sind im Dokument E-Bike Vorschriften zusammengefasst. Im Dokument sind die Verordnungen verlinkt.

CH: Die wesentlichen Punkte für die 45km/h sind:
  • Max. 1000 Watt Motorleistung
  • Max. 20km/h ohne Pedalieren (Boost-Modus)
  • Velohelm
  • Führerschein
  • Gelbes Nummernschild (mit Versicherungsvignette)
  • Fixe Beleuchtung

Diese Vorschriften hat der Gesetzgeber nach der Vernehmlassung, also in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, Interessengruppen und Herstellern erarbeitet. Ziel des Gesetzgebers war es, das Velofahren zu fördern, insbesondere das Berufspendeln und die Altersmobilität.

Die Verordnung kann (und wird) dem jeweiligen Stand der Technik angepasst. Dabei wird auch auf BRD / EU Recht abgestellt. Als Beispiel sei die Übernahme der Verordnung zur Beleuchtung erwähnt. Grundsätzlich gilt die Bestandswahrung. Einen Zwang zum Nachrüsten bereits im Verkehr befindlicher Stromer gibt es nicht.

Verlässliche Angaben zur Gesetzeslage in BRD und der EU konnte ich nicht finden. Am glaubwürdignsten erscheint mir der Text von E-Bikeinfo. Diesen Vorschriften ist anzumerken, dass sie ohne Einbezug der Bevölkerung entstanden sind - vermulich in einem Bürogebäude in Brüssel.

BRD: Die wesentlichen Punkte für die 45km/h sind:
  • Max. 4000 Watt Motorleistung
  • Kinderanhänger verboten
  • Veloweg verboten
  • Führerschein bei Geburt nach 1.4.1965

Offensichtlich gibt es darüberhinaus noch Ausführungsvorschriften, die etwa eine Hupe, Nummernschildbeleuchtung und Bremslicht verlangen. Dafür sind echte Scheinwerfer erlaubt. Als absurdes Negativbeispiel sei der selbsteinklappende Ständer mit Umfall-Garantie erwähnt.

Motorleistung:


Bei Betrachtung der Motorleistung ist darauf zu Achten, dass die kommunizierte Motorleistung die aufgenommene elektrische Leistung bezeichnet. Die tatsächlich abgegebene mechnische Leistung ist um den Faktor Wirkungsgrad geringer. Es wird von der Nominalleistung gesprochen. Das ist jene Leistung, die bei Nenndrehzahl (siehe Aufkleber auf dem Motor) und Nennspannung (also 36V rep. 48V) bezogen wird. Damit wird klar, dass, etwa bei vollem Akku (beim 48er sind das etwa 54V) eine höhere Leistung erzielt werden kann, ohne einen grösseren Stromfluss zu benötigen.
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#2
Kann mir jetzt echt nicht vorstellen, dass in der Schweiz auf einmal alle S-Pedelecs von Radwegen verbannt werden sollen.
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#3
Ich auch nicht. Und wenn doch, würde ich nach der ersten Busse meinen Stromer dem Polizisten schenken und mir einen Diesel kaufen. :mad:
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#4
Mich würde ja interessieren, woher das plötzlich kommen soll.
Haben noch nirgends in der Presse oder bei Veloverbänden etwas über solche Neuerungen gelesen. In der Schweiz hätten die doch keine Chance; es sind schon sehr viele S-Peds hier unterwegs, wie sollte die Polizei die «neuen» von den «alten» unterscheiden, ohne jeden anzuhalten und im Ausweis nachzuschauen?
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#5
Helena: schrieb:Mich würde ja interessieren, woher das plötzlich kommen soll...

http://www.bike-eu.com/laws-regulations/...e-10125384

Ich denke es wird einfach die Zulassungsvorausstzung angepasst, beim Fahren im Straßenverkehr ergeben sich keine relevanten Unterschiede, außer evtl. Helmpflicht in Deutschland je nach eingetragener bbH.

Das Radwegeverbot innerorts in D ist zwar ärgerlich, in der Praxis kann man es hier aber problemlos ignorieren. Ich fahre dort, wo es schlichtweg sinnvoll ist. Manchmal ist das der Radweg, oftmals ein Radstreifen auf der Hauptfahrbahn, manchmal die Fahrbahn selbst.
Beim Unfall wird man dann aber vermutlich eine Mitschuld bekommen.
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#6
Also wir müssen hier schon mal spezifizieren. Ist die Rede hier nun von Deutschland oder der Schweiz?
Im europäischen Ausland gilt ja oft schon Radwegverbot plus manchmals sogar Motorradhelmpflicht (Italien) und keine Anhänger für S-Peds. Das alles gilt nicht für die Schweiz und ich gehe davon aus, dass das so bleibt.
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#7
Soll das bedeuten, dass ab dann die Leistung für S-Pedelecs um das achtfache größer sein darf?

Das würde doch bedeuten dass in zwei drei Jahren jeder mit einem Baumarktrad an uns mit unseren St2s etc locker vorbei zieht...oder?
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#8
Wow, hier alle mit Stromerspeed unterwegs...

Habe ein paar Zwischentitel gesetzt und weiterführende Erläuterungen zugefügt. Das bremst den Lesefluss etwas, soll aber verhindern, dass irrtümlich falsch abgebogen wird ;-)
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#9
Bedeutet das ich könnte in Deutschland mit einem 4000Watt Motor so mir nichts dir nichts ganz legal fahren?
Und das ganze mit einem normalen kleinen Kennzeichen
Sind ja super Aussichten, fehlt leider die passende Batterie
Schätze (als normaler User ohne großartige Physikkentnisse) der große stromerakku mal zehn (9830 Wh) wäre angemessen
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#10
spaldingcf: schrieb:Bedeutet das ich könnte in Deutschland mit einem 4000Watt Motor so mir nichts dir nichts ganz legal fahren?
Und das ganze mit einem normalen kleinen Kennzeichen

Diese 45km/h 4kW Klasse gibt es schon länger, siehe Grace One oder Elmoto.
Man muss halt (in D) nen Mopedhelm tragen, das sind keine "Leichtmofa" mehr

Zitat:Sind ja super Aussichten, fehlt leider die passende Batterie
Schätze (als normaler User ohne großartige Physikkentnisse) der große stromerakku mal zehn (9830 Wh) wäre angemessen

Nur weil ein e-Motor mehr Leistung hat steigt doch nicht der Stromverbrauch im gleichen Maße, wenn v-max eh gleich ist. Es gibt auch gegenteilige Effekte, kühlere Wicklungen haben geringere ohmsche Verluste und ein stärkerer Motor bleibt bergauf im effizienteren Drehzahlbereich.

Der Akkku müsste aber die höheren Ströme liefern können (Beschleunigung und Rekuperation) und dafür sind die im großen Stromerakku verbauten Hochenergiezellen nicht geeignet.
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