27.08.2022, 13:09
(26.08.2022, 23:18)bluecat schrieb: In der BRD hingegen ist die Unfallversicherung weit komplexer (ist der Abstecher zum Bäcker noch Arbeitsweg?). Für die maximal Gesetzesfürchtigen wäre eine Abklärung der Leistungspflicht im Ausland sicher beruhigend.
Innerhalb Deutschlands kommt die private oder gesetzliche Krankenversicherung für den Gesundheitsschaden beim Abstecher zum Bäcker auf.
Arbeits- oder Arbeitswegeunfälle übernimmt in D die Berufsgenossenschaft. Die zieht sich beim Abstecher zum Bäcker aber raus, weil der nicht nicht unmittelbar zum Arbeitsweg gehört, auch dann nicht, wenn man auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker vorbei kommt.
Etwas anderes kann für die Berufsgenossenschaft gelten, wenn der Schaden an der Gesundheit bei Nutzunge eines sinnvollen Umwegs zur Arbeit oder z. B. zum Treffpunkt einer Fahrgemeinschaft gefahren wird.
Im Ausland, aus deutscher Sicht, hilft bei Unfällen, wenn man im Besitz einer VISA-Card ist, z. B. wenn im Ausland Kosten abgerechnet werden, die in D nicht von der Krankenverischerung übernommen werden. Ob das umgekehrt auch für Schweizer in Deutschland gilt weiß ich aber nicht.