16.09.2011, 15:25
Die rechtliche Situation ist unklar.
Am Mofa ist der Kinderanhänger verboten, mit Velozulassung am Stromer erlaubt.
Ob dies mit der gelben Nummer ebenfalls erlaubt ist (das EBike wird ja rechtlich nicht gleich wie ein Mofa behandelt, siehe Helmpflicht) wird in den Foren rege diskutiert, ist aber im Gesetz bislang nicht eindeutig geregelt.
Ich fahre einfach mit Kindern und Anhänger und schere mich hier nicht um Paragraphen.
Wenn es zu einer Busse kommen sollte, kann ich ja immer noch behaupten, ohne Hilfantrieb 35 km/h gefahren zu sein. Ich habe deshalb immer eine Flasche Kunstschweiss dabei.
Am Mofa ist der Kinderanhänger verboten, mit Velozulassung am Stromer erlaubt.
Ob dies mit der gelben Nummer ebenfalls erlaubt ist (das EBike wird ja rechtlich nicht gleich wie ein Mofa behandelt, siehe Helmpflicht) wird in den Foren rege diskutiert, ist aber im Gesetz bislang nicht eindeutig geregelt.
Ich fahre einfach mit Kindern und Anhänger und schere mich hier nicht um Paragraphen.
Wenn es zu einer Busse kommen sollte, kann ich ja immer noch behaupten, ohne Hilfantrieb 35 km/h gefahren zu sein. Ich habe deshalb immer eine Flasche Kunstschweiss dabei.