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Gesetzgebung
#11
Bericht in 20min

Helm Tragpflicht
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#12
Ich oute mich als Gegner des Helm-Obligatoriums.
Zwar fahre ich 98 % meiner Stromer-Strecken mit Helm. Ist irgendwie vernünftiger. Ich will aber ohne Helm fahren, meinetwegen unvernünftig sein dürfen.

Muss denn nun wirklich alles unter Androhung von Sanktionen geregelt sein? Wie z.B. auch unter dieser 20min-Schlagzeile: "Nur noch mit Leuchtweste aufs Trottinett" … und unter sieben Jahren schon gar nicht allein…

Apropos Licht: Ich fahre teils mit, teils ohne Licht, stelle aber im Verhalten meiner autofahrenden Verkehrsgspänli überhaupt keinen Unterschied fest, was Weg abschneiden usw. betrifft.
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#13
Lieber tocheli liebe Stromergemeinde

Ich geb auch ja allen recht. Macht euch sichtbar. Tragt Helm, fahrt defensiv. (ernst gemeint)
Der/die AutofahrerIn unterschätzt nun einmal die Geschwindigkeit der e-Bikes und oder Rennvelos oder sonstigen schnellen Velos.
Ich fahre nun schon seit über 40 Jahren Velo, seit 12 Jahren e-Bike (und Stromer der ersten Serie). In dieser Zeit hab ich zum Glück noch keinen Sturz auf den Kopf erleben müssen.
Und ich gestehe.... nein ich trage keinen Helm (Schande über mich!)
Sollte es denn nun mal passieren, dass trotzdem mal was passieren sollte, bin ich mir bewusst diese Entscheidung ganz bewusst gefällt zu haben.
Ich bedanke mich und weiss es zu schätzen, dass ich bis jetzt diese Freiheit habe und mir selber Gedanken machen welche Konsequenzen mein Verhalten hat.

Nun scheint auch diese Aera zu Ende zu gehen und Vater Staat entscheidet für mich und hält endlich seine Fittiche auch in diesem Bereich über mich. Danke, nun muss ich mir hier endlich keine Gedanken mehr machen und darf getrost auch diesen Teil des Denkens abschalten.

Es gegrüsst, der der jeden Tag Stromer fährt, täglich übersehen wird, der die Augen auf hat, der der defensiv unterwegs ist und der der sich trotzdem nicht über die überigen Verkehrsteilnehmer ärgert, da er der Meinung ist ein Zusammen ist der Weg...
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#14
Ich finde eine Tragpflicht gut, eine Einschränkung finde ich dies nicht! Das Gesetzt ist ja da um einen zu Schützen und wenn du hohe Durchschnittsgeschwindigkeit bedenkst, macht es schon sinn.

Und wenn man ein Kick und ein Gefühl von Freiheit, braucht gibt es auch noch diverse andere Arten und Beschäftigungen.

Einen Gurt im Auto habe ich auch noch nie gebraucht, habe schon etliche KM hinter mir. Wenn ich ohne Gurt los fahre, beschleicht mich so gleich ein Gefühl des Unbehagens.

Es ist auch etwas was ich der Gemeinschaft schuldig bin, wenn ich eine schwere Kopfverletzung davon trage. Wird die Gesellschaft für mich auf kommen müssen.
Klar, es ist nicht alles schwarz/weiss ist auch lediglich ein Gedanke.
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#15
Das Argument musste ja kommen, wie das Amen in der Kirche, dass die Gesellschaft für meine Kopfverletzung zahlen muss.

Ich stimme dir ja irgendwie auch zu. Aber zum Kuckuck, dann müsste die Gesellschaft doch auch flächendeckend 30 km/h verordnen. Schliesslich weiss man ganz klar, dass wir alle gemeinsam für Schäden aufkommen müssen, die entstehen, wenn einer mit 80 oder 120 in einen Baum oder sonst wohin donnert.

Das eine ist gesellschaftlich akzeptiert, das andere kann man, ohne grossen Widerstand befürchten zu müssen, verordnen.
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#16
KA ob das jetzt religiös oder nur pragmatisch ist Smile, aber ich denke mir wenn ich mit kleinem Aufwand, mich und andere vor grösserem Schaden bewahren warum nicht.

Vor 100 Jahren war das Verkehrsaufkommen kleiner und die Fahrzeug langsamer, da kam man auch ohne viel Regeln aus!

Auf der Autobahn, bin ich noch nicht vielen Bäume begegnet, denke mir die Staatliche Geschwindigkeit Abstufungen innerorts etc sind schon bewusst gewählt ganz klar gibt es immer noch Nachhol.- Anpassungsbedarf.
120 wo es an gebracht ist und das rest Risiko minimal gehalten werden kann.

Defensives Fahren, ist nun mal "Top", siehe NL, die haben nicht einfach so die niedrigsten Zahlen in der Unfallstatistik. Man merkt, dass sie es alles defensiver an gehen, im Strassenverkehr (gut dies ändert sich auch langsam).

Das Thema ist verzwickt, dass steht fest.
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#17
Speziell für Stromerfahrer in Deutschland bzw. der EU könnte folgender Entscheid der EuGH (Europäischer Gerichtshof) interessant sein. Dabei geht es um den Status von E-Bikes und ob solche mit Tretunterstützung Fahrräder oder Kraftfahrzeuge sind. 

Der EuGH stellt fest, dass E-Bikes mit Tretunterstützung der Kategorie Fahrräder zuzuordnen ist. Innerhalb der EU wird diese Entscheidung Auswirkungen auf die Rechtsprechung, den Gesetzgeber und die Versicherer haben. Deutsche Gerichte müssen sich in Zukunft an dem EuGH-Urteil orientieren. Für Besitzerinnen und Besitzer eines E-Bikes bedeutet die Entscheidung aber auch, dass sie sich gegen Ansprüche anderer wegen Schäden durch dieses Fahrzeug nicht mehr per Kfz-Haftpflichtversicherung schützen können. Fürs E-Bike ist daher separat eine Versicherung abzuschliessen.
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#18
Danke für den Hinweis.
Man muss sehen, wo das hinführt. Eine Haftpflichtversicherung für (S-) Pedelecs finde ich sinnvoll.
Ob man dafür aber jedes Jahr ein neues Kennzeichen (in D) benötigt?...
Wie funktioniert das eigentlich in der Schweiz, Österreich oder den Niederlanden?
Für die Schweiz, als nicht zur EU gehörend, wäre noch interessant zu wissen, wie dort eine Haftpflichtversicherung begründet wird, falls erforderlich.
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#19
In der Schweiz braucht man ein Kontrollschild und eine Vignette. Eine Haftpflicht-Versicherung ist obligatorisch und wird über die jährliche Vignette für das Kontrollschild bezahlt. Weiter gilt Helmtragpflicht und die Benutzung der Velowege ist obligatorisch. Tagfahrlicht ist seit 1. April 2022 Pflicht und Tachopflicht gilt für neue E-Bikes ab dem 1.4 2024. Bei bereits in Verkehr gesetzten Bikes muss diese bis am 1.4.2027 nachgerüstet werden.
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#20
(23.10.2023, 14:01)ST2-jsg schrieb: Speziell für Stromerfahrer in Deutschland bzw. der EU könnte folgender Entscheid der EuGH (Europäischer Gerichtshof) interessant sein.

Wenn Richter Verkahrspolitiker spielen.

In der Tat ist der Entscheid bemerkenswert und der Hintergrud tragisch.

Ein E-Bike Fahrer verursacht einen Unfall, an dessen Folgen er schliesslich stirbt und seine Haftpflichtversicherung kann sich mit einer juristischen Finte aus der Verantwortung stehlen.

Die Richter legten sich es so zurecht: Eine Haftplicht, die für KFZ gültig ist, kann nicht für Velos gültig sein, da diese - auch wenn sie nach dem Anrollen mit reiner Motorkraft fahren - weniger gefählich für Dritte sind.

Der Urteiltext legt aber nahe, dass die 45er nicht gemeint sind.
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