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Supernova E3 Tail Light 2 an ST2
#11
Ohne das Originallicht muss man aber zusätzliche Rückstrahler anbringen?
In der Schweiz ist doch eine gewisse Fläche an Rückstrahlern obligatorisch, oder gilt das nicht für ein S-Pedelec?

(741.41
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS), Artikel 217)

Gilt das Tagfahrlicht eigentlich als "Rückstrahler" für vorne?
Weil vorne sehe ich sonst nichts an meinem Stromer, dass diese Anforderungen erfüllen würde.
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#12
Ein Möfi braucht vorne seit ewigen Zeiten keinen Rückstrahler. Beim Velo kam diese Vorschrift erst später hinzu, in meiner Erinnerung so ums Jahr 2000.

Hinten war der Rückstrahler schon zu meinen Mofazeiten vor 40 Jahren erforderlich.

Viele Mofa-Vorschriften wurden aufs schnelle E-Bike übertragen. Und ich hoffe, dass die relativ liberale Gesetzgebung in der Schweiz noch lange bleibt.
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#13
ere: schrieb:Und ich hoffe, dass die relativ liberale Gesetzgebung in der Schweiz noch lange bleibt.

Ohja. Das hoffe ich auch schwer!
Die ganze Regeln in D und NL sind teilweise schon echt haarsträubend.

Aber das ist ja eine andere Geschichte... Wink

Grüsse,

Jordy
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#14
speed85: schrieb:Ohne das Originallicht muss man aber zusätzliche Rückstrahler anbringen?

Ja, in D ist das Pflicht

Gruß
Ralf
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#15
ere: schrieb:Ein Möfi braucht vorne seit ewigen Zeiten keinen Rückstrahler. Beim Velo kam diese Vorschrift erst später hinzu, in meiner Erinnerung so ums Jahr 2000.

Hinten war der Rückstrahler schon zu meinen Mofazeiten vor 40 Jahren erforderlich.

Viele Mofa-Vorschriften wurden aufs schnelle E-Bike übertragen. Und ich hoffe, dass die relativ liberale Gesetzgebung in der Schweiz noch lange bleibt.

Jep, habe bei den Fahrrädern geguckt.

Bei den Motorfahrrädern ist tatsächlich kein Rückstrahler nach vorne nötig.
Aber nach hinten ist er nöttig!!

Zitat:Art. 178a Beleuchtung, Rückstrahler


1 An Motorfahrrädern müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.

2 An Motorfahrrädern muss mindestens ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein.

3 Mehrspurige Motorfahrräder sind auf jeder Seite an den äussersten Stellen mit je einem solchen nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler zu versehen.

4 Die Pedale müssen vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.

5 Für die Farben der Rückstrahler und zusätzlichen Lichter gilt Anhang 10.

Und noch spannend entdeckt, dass gemäss Artikel 179 a Tagfahrlichter seit 1. April 2015 offiziell erlaubt sind!

Erlaubt wären weiter (optional, aber erlaubt):
ein Fernlicht;
ein Standlicht;
ein Bremslicht;
fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
eine Kontrollschildbeleuchtung;

==> Hat der ST3 dan einen Blinker, Bremslicht, Standlicht und Fernlicht? ;-)

Und für etwas die Glocke betreffendes mache ich jetzt gleich einen neuen Thread auf.
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