17.12.2012, 15:12
Huch, Querlesen reicht nicht...
Dank an Stromeruser und lightrider für's Dechiffrieren des Beitrags!
Also zurück auf Feld 1; aber nicht vergessen: Bei Lärm/Mechanischen Problemen...
Übrigens ist bei meinem Stromer die Thömus Holding AG, der Rechtsnachfolger der Thömus Veloshop AG, Vertragspartner. Würde ich morgen im Stromer Shop Basel einen 48er kaufen, wäre die Squadra Mondo Retail AG mein Vertragpartner.
Ob bei BRD-Erwerbungen die myStromer (Schweiz) AG Vertragpartner und damit Adressat von Mängelrügen ist?
Dank an Stromeruser und lightrider für's Dechiffrieren des Beitrags!
Also zurück auf Feld 1; aber nicht vergessen: Bei Lärm/Mechanischen Problemen...
bluecat: schrieb:... würde ich nun definitv den Velomech wechseln, der hätte das merken müssen!
Übrigens ist bei meinem Stromer die Thömus Holding AG, der Rechtsnachfolger der Thömus Veloshop AG, Vertragspartner. Würde ich morgen im Stromer Shop Basel einen 48er kaufen, wäre die Squadra Mondo Retail AG mein Vertragpartner.
Ob bei BRD-Erwerbungen die myStromer (Schweiz) AG Vertragpartner und damit Adressat von Mängelrügen ist?