26.08.2022, 20:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2022, 20:45 von Hannes Buskovic.)
Der Versicherungsschutz gilt im Wesentlichen innerhalb Europas.
Hier zB so definiert:
https://www.adac.de/-/media/pdf/versiche...g-2022.pdf
Ich erwarte da wenig oder keine Abweichnungen zwischen den Anbietern.
1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
(1) Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische
Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä-
ischen Union gehören.
hr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vor-
geschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
Ihres Versicherungsvertrags.
(2) Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Wenn wir Ihnen eine ––> Internationale Versicherungskarte ausgehändigt
haben, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung
erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit
Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche-
rungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 Satz 2.
Hier zB so definiert:
https://www.adac.de/-/media/pdf/versiche...g-2022.pdf
Ich erwarte da wenig oder keine Abweichnungen zwischen den Anbietern.
1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
(1) Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische
Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä-
ischen Union gehören.
hr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vor-
geschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
Ihres Versicherungsvertrags.
(2) Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Wenn wir Ihnen eine ––> Internationale Versicherungskarte ausgehändigt
haben, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung
erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit
Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche-
rungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 Satz 2.