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ST5 Der neue Stromer ST5: Vorschau + Bilder
#81
in Deutschland darf ein S—Pedelec 500w haben, bei einem E—Bike mit einem Versicherungskennzeichen gilt es keine Leistungsbeschränkung, nur 45 km/h dürfen nicht überschritten werden. Dann ist es eben ein E—Bike und kein S—Pedelec, ist nur was für Juristen. Für uns normalen Bürger macht es keinen Unterschied wie sich das Ding nennt. Auch die Versicherung dürfte nicht teurer werden.

Gruß Erich

ST1 seit 04.2015 mit 8700 km
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Nachrichten in diesem Thema
Der neue Stromer ST5: Vorschau + Bilder - von Erich64 - 25.09.2017, 00:09

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