24.04.2012, 17:05
@Stegra77 wo steht das???
Bis jetzt wars nämlich so(Stand 29.04.2009): hier der Link
Für Motorfahrräder mit elektrischem Antrieb, einer Dauerleistung von höchstens
0,50 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h im reinen
Elektrobetrieb können folgende Erleichterungen in Anspruch genommen werden:
Es gelten die Vorschriften für Fahrradbeleuchtung (Art. 216 und 217). Die in
Artikel 216 Absatz 1 vorgeschriebenen Lichter müssen fest angebracht sein.
Ein vorderer Rückstrahler ist nicht erforderlich.
Deswegen würde ich gerne wissen was mit Mofabeleuchtung wirklich gemeint ist.
Bis jetzt wars nämlich so(Stand 29.04.2009): hier der Link
Für Motorfahrräder mit elektrischem Antrieb, einer Dauerleistung von höchstens
0,50 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h im reinen
Elektrobetrieb können folgende Erleichterungen in Anspruch genommen werden:
Es gelten die Vorschriften für Fahrradbeleuchtung (Art. 216 und 217). Die in
Artikel 216 Absatz 1 vorgeschriebenen Lichter müssen fest angebracht sein.
Ein vorderer Rückstrahler ist nicht erforderlich.
Deswegen würde ich gerne wissen was mit Mofabeleuchtung wirklich gemeint ist.