08.09.2022, 16:48
(08.09.2022, 16:34)Reese schrieb: Mit der Änderung der Vorschriften für Motorradkennzeichen im April 2011 ist eine Prägung auf kleinstmögliche Schilder in angepasster 49-Millimeter-Engschrift zulässig: Im Format 180 x 200 mm mit bis zu vier Zeichen sowie im Format 220 x 200 mm mit bis zu fünf Zeichen unter dem Landkreiskürzel.
Ich kenne schon Leute die damit rumfahren und auch schon 350€ bekommen haben.
Wer das Kuchenblech nicht dran hat ist illegal unterwegs ... das man die Frage echt noch gestellt bekommt?!
Die alte Versicherung muss beendet werden, ein Fahrzeug darf nicht mehrfach angemeldet sein, hier gilt das Highländerprinzip, es kann nur einen Versicherer geben.
Also Kündigungsbestätigung bei der freiwilligen Anmeldung und/oder das alte Mofakennzeichen mitnehmen damit es vor den Augen der Zulassungsstelle zerschnitten werden kann.
Da der Prozess in vielen Amtsstuben nicht so bekannt ist wird es so oder so in jedem Einzelfall zu einem Abenteuer ..... freut' Euch!!! :-)
Ok, Danke für die Info,
das kannte ich tatsächlich noch nicht. Aber mit einem "großen Nummernschild" am Rad will ich auch nicht rumfahren.
Dann vielleicht doch eher ein echtes Elekto-Motorrad wie das hier: https://www.energicamotor.com/de/modell/...a-ribelle/